D.h. der Wagen hätte dann eigentlich den fahrerseitigen Straffer auslösen wollen, den beifahrerseitigen nicht ? Aber weiter unten im Thread steht, dass die b beifahrerseitig keine Anschnallerkennung hat. Sitzbelegungserkennung auch nicht. Also kann sie eigentlich gar nicht zum Schluss kommen, den beifahrerseitigen (also: einen der beiden!) Gurtstraffer nicht auslösen zu wollen.
Scheint wohl eher einfach ein technischer Defekt zu sein.
LG, Brandy