Barchetta-Forum
Barchetta-Technik (öffentlich) => Fahrwerk => Thema gestartet von: karl664 am 11. Mai 2006, 22:41:57
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Servus aus Österreich!
Ich bin einwenig zerstört den ich war heute bei der Typisierungsstelle( in Deutschland ist das der TÜV) nur bei uns ist diese Stelle staatlich.
Wollte meine Alufelgen Rondell R26 in der Größe 7,5X16 ET25 mit Reifen
205/45/16 eintragen lassen.
Es gibt aber ein Problem den bei dieser Größe muss ich eine Radabdeckung in Kunststoff auf den Kotflügel montieren.
Die Abdeckung gibt es bei Fiat nur sieht sicher nicht sehr hübsch aus.
Es könnte aber auch der Kotflügel geweitet werden.
Nun meine Frage:"Wer hatte das Problem schon und wie habt ihr es gelöst.
Hat wer von euch die Kunststoffverbreiterungen oder hat wer schon die Kotflügel weiten lassen?
Wenn nicht werde ich halt so Umherfahren.
LG
Karl aus Österreich
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Kunststoffradabdeckungen?!?! :shock: Hülfe, wie soll das denn aussehen.
Steht das Profil wirklich über die Kante hinaus? Dann müsstest du ja eh den Radkasten bördeln lassen, das nichts schleift.
Oder hat euer TÜVler einfach nur eins an der Klatsche...sowas hab ich auch schon erlebt.
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Nein es schleift nichts sondern das Reifen(Gummi) steht zu weit raus.
Nach EU Norm muss der ganze Reifen(Gummi)abgedeckt sein.
Also ich hoffe ihr versteht.
Felge ist egal aber der Reifen darf nicht über den Kotflügel hinaus ragen.
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Soweit mir bekannt ist darf die LAUFFLÄCHE nicht über den Radkasten rausstehen, die Seitenwände sind doch nicht relevant?! Oder täusche ich mich da. Zumindest wird es in Deutschland so gehandhabt. Das siehst du ja auch recht gut an Spyderpetes Barchetta.
Frag lieber nochmal nach. Am besten bei einem anderen TÜVler. Es gibt so viele "räusper" in diesem Verein. Ich hab leider schon einmal zuviel mit total anungslosen TÜVlern zu tun gehabt und bin deshalb bei diesem Thema leicht emotional :roll:
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Ja das war einmal hat mir der Prüfer erklärt.
Denn es gibt seit 3 Jahren eine EU Norm und die sollte auch in Deutschland gelten.
Würde mich echt interessieren ob jemand schon die Kotflügel geweitet hat also nicht börteln den es schleift nichts sonder der Kotflügel müsste breiter also geweitet werden.
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Diverse Mercedes haben an den hinteren Kotflügeln kleine Verbreiterungsprofile, wenn sie bestimmter Reifendimensionen fahren.
Der alte SLK fällt mir prominent ein.
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205/45/16
solche probleme schon bei dieser reifengrösse?????
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also mit ET 25 sind das 10 mm. und dies wird vorne sicher nicht gehen.
gruss c.
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Also ich hab die gleiche Reifengröße, allerdings Felgen in 7,5x16 ET35
Selbst bei mir steht im Gutachten:
K07: Gegebennenfalls ist an Achse 1 eine ausreichende Radabdeckung durch Anbau von Teilen oder durch sonstige geeignete Maßnahmen sicherzustellen.
An Achse 2 besteht eher das Problem, dass die Felge innen irgendwo schleift. Daher muss die serienmäßige Distanzscheibe verbaut sein und auch eine Kunststoffverkleidung im rechten Radhaus bearbeitet werden.
Aber mal grundsätzlich: Solche Kotflügel-Verbreiterungen an einer Barchetta hab ich noch nie gesehen. Fährt jemand mit sowas herum? Wäre interessant, davon mal ein Foto zu sehen. :?
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@Karl....wie gesagt, ich bin der Meinung geh mal zu einem anderen TÜV und schau mal was der meint. Das Geld würde ich riskieren. Einfach hingehen und nix sagen und mal schaun was passiert. Alles andere wird sicher teurer.
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Hi...
Bei 205ern müsste die Höhe des Reifens auch 40% betragen, nicht 45.
Wegen des Umfangs!
Take care...
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Nur eine Anmerkung zur Einpresstiefe: Von der Firma Team Dynamics gibt es die Pro-Race 1 :roll: ...Geile Felgen...7,6 KG für 17Zoller!!
Diese gibt es nur mit 7 Zoll ET 25 für die Barchetta zugelassen, mit ET 38 gibts kein Gutachten. Aber auch da kann natürlich stehen, dass man für ausreichend Abdeckung sorgen muss.
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Hi...
Bei 205ern müsste die Höhe des Reifens auch 40% betragen, nicht 45.
Wegen des Umfangs!
Take care...
sind bei mir aber auch 45er, und vom Tüv so abgenommen.
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Hi...
Bei 205ern müsste die Höhe des Reifens auch 40% betragen, nicht 45.
Wegen des Umfangs!
Take care...
sind bei mir aber auch 45er, und vom Tüv so abgenommen.
Kein Wunder, passt ja auch bei 16 Zoll.
Serie 40 müsste es sein, wenn es sich um 17Zöller handelte.
Wie sagt Kaya immer?
....aufpassöööön.... :clowm:
Bernd
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richtige grösse ist 205/45 16. ihr könnts ja nachrechnen!
gruss c.
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Hi,
nur ne kurze Anmerkung zur Radabdeckung. Die EU Norm gibt es tatsächlich und neuere Fahrzeuge die eine sogenannte EG Gesamtbetriebserlaubnis haben müssen auch das Radgummi abdecken. Ausgenommen sind nur die Reifenschutzwülste und Markierungen am Reifen.
In Deutschland gilt das ganze nur für die Erstzulassung mit EG Unterlagen. Ansonsten gilt das Deutsche Zulassungsrecht und danach muß nur die Lauffläche abgedeckt sein. Das führt dann manchmal zu etwas seltsamen Stilblüten wie extrabreiten Felgen mit weit nach aussen gezogenen Reifenflanken die weit aus dem Radhaus herausstehen.
Gruß Blacky
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Na das ist das Problem bei uns in Österreich den bei uns gelten lt.Prüfer auch die neuen Normen für Gebrauchtwägen.
LG
Karl
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Wie sagte das Obelix so schön: Die spinnen die EU`ler....
Da geht ja eine ganze Tuningindustrie kaputt. Naja, dann gibts halt breitere Felgen mit weiter gezogenen Gummis. Super, das hats ja dann voll gebracht
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Hi...
richtige grösse ist 205/45 16. ihr könnts ja nachrechnen!
gruss c.
Dann sind also die Original ( ADRIA) 195/45 16 falsch?
Take care...
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Na dann überlege ich schon sie zu verkaufen.
Was sagt ihr meinen Preisen,
4 Stk Rondell 026 7,5x16 und
4 Stk Marangoni 205/45/16W
Neupreis: € 744.-
VK: € 670.-+ Versand oder Abholung
Ich bin mit der Garnitur ca.100km gefahren und die Felgen haben keinen Kratzer oder sonstige Schramme!
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195/50 16 käme hin.
gruss c.
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Hi...
Dann sind also die Original ( ADRIA) 195/45 16 falsch?
Take care...
Nö, wenn Fiat meint diese Größe original ausliefern zu wollen und das ganze in der Typprüfung genehmigt wurde, ist das selbstverständlich in Ordnung. Auch bei den originalen 15 Zöllern waren ja zwei verschiedene Reifengrößen erlaubt, die sich im Abrollumfang unterschieden.
Kriterium ist, daß die gesetzlichen Forderungen eingehalten werden. Punkt.
Im Groben sind das halt:
-Tacho darf nicht nachgehen
-Tacho darf nur einen bestimmten Betrag vorgehen
-Räder dürfen beim Lenken / Einfedern nirgends anstoßen
-Reifen dürfen nicht im Freien stehen
-Felgen müssen das Fahrzeug dauerhaft tragen können
Also eigentlich nix besonderes, nur, was einem auch der gesunde Menschenverstand sagt.
Bernd
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Hallo Karl ,
habe mich erkundigt nach unserem Telefonat.In Oberösterreich dürfte es kein Problem sein, und zwar direkt auf der Landesreigierung in OÖ.
Alex