Autor Thema: tacho Kilometerstand  (Gelesen 9717 mal)

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rotesboot

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tacho Kilometerstand
« Antwort #10 am: 04. April 2006, 09:07:49 »
Zitat
§ 22b StVG
Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.  die Messung eines Wegstreckenzählers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, dadurch verfälscht, dass er durch Einwirkung auf das Gerät oder den Messvorgang das Ergebnis der Messung beeinflusst,

Die spannende Frage ist, ob das Einstellen eines neuen Kilometerzählers auf den Endwert des alten eine Verfälschung im Sinne dieser Regelung ist. Man verfälscht ja nicht den Gesamtkilkometerstand des Fahrzeuges.

Offline Mille Miglia

tacho Kilometerstand
« Antwort #11 am: 04. April 2006, 09:10:03 »
Zitat von: "spacemover"
Ich dachte das Forum ist nicht mehr öffentlich.


...zur Zeit schon, richtig. Aber glaubst du, deshalb könnte man hier alles schreiben?

So wie ich Michi verstanden habe, ist das Forum nur vorübergehend eingeschränkt, da leider zur Zeit viele rechtliche Fragen beim Betrieb eines Forums unklar sind.
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tacho Kilometerstand
« Antwort #12 am: 04. April 2006, 09:19:07 »
Zitat von: "Mille Miglia"
Zitat von: "spacemover"
Ich dachte das Forum ist nicht mehr öffentlich.


...zur Zeit schon, richtig. Aber glaubst du, deshalb könnte man hier alles schreiben?

So wie ich Michi verstanden habe, ist das Forum nur vorübergehend eingeschränkt, da leider zur Zeit viele rechtliche Fragen beim Betrieb eines Forums unklar sind.


So siehts aus. Die Regeln bleiben gleich, es wird nur verhindert, daß gewisse Anwälte durch Google-Suche Beiträge herausfiltern können.

Ich schließe mich der Argumentation allerdings an: Wenn ich einen neuen Tacho auf den Wert des alten stelle, ist das ür mich auch keine "Manipulation". Wäre mal interessant zu wissen, wie es wirklich ist.
Gruß
Heiko

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Offline Mille Miglia

tacho Kilometerstand
« Antwort #13 am: 04. April 2006, 09:21:35 »
Zitat von: "rotesboot"
Die spannende Frage ist, ob das Einstellen eines neuen Kilometerzählers auf den Endwert des alten eine Verfälschung im Sinne dieser Regelung ist. Man verfälscht ja nicht den Gesamtkilometerstand des Fahrzeuges.


Leider ist diese Frage nicht mehr spannend. Es ist mittlerweile verboten, jegliche "Einstellungen" am Kilometerstand vorzunehmen.
Es gibt einige Firmen (darunter auch ein paar seriöse), die ihre Dienste zur Tachoregulierung nicht mehr in Deutschland anbieten und ins benachbarte Ausland ausgewichen sind.

Das ist Fakt:
Früher war es erlaubt, am eigenen Fahrzeug den Tachostand zu verändern. Das ist nun vorbei. Da die Manipulationen immer mehr wurden, ist nun diese Gesetzeslage entstanden.

In den Werkstätten sind wir mit dieser Entwicklung auch nicht glücklich.
Auf die Gesetzesänderung habe ich hingewiesen. Was ihr damit macht interessiert mich nicht.

Ein Link zum Thema:
http://www.tachoteam.de/

Zitat
Das Gesetz betrifft auch ein Chip-Tuning am Tacho, eine Tachokorrektur auf den korrekten Kilometerstand nach Austausch des Motors und auch einen Gebraucht-Tacho auf den richtigen Kilometerstand des Autos zu bringen.
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Offline Lexikon

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tacho Kilometerstand
« Antwort #14 am: 04. April 2006, 11:57:32 »
Zitat von: "Mille Miglia"
Zitat
Das Gesetz betrifft auch ein Chip-Tuning am Tacho, eine Tachokorrektur auf den korrekten Kilometerstand nach Austausch des Motors und auch einen Gebraucht-Tacho auf den richtigen Kilometerstand des Autos zu bringen.


Oha. Erinnert irgendwie ans Einwegzwangspfand und macht genau so viel Sinn.
Gruß
Heiko

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Offline piccolino

tacho Kilometerstand
« Antwort #15 am: 04. April 2006, 12:46:00 »
.... na dann bin ich jetzt ja schlauer. Warum sich die Mühe machen, den neuen Tacho wieder auf die Laufleistung z.b. 80.000 einstellen..Dann doch lieber auf Null lassen und das Auto in 2 -3 Jahren mit einer Laufleistung von - sagen wir - 25.000 km verkaufen.."Ey is nur von Frau jefahren worde, Frau is Ärztin.....Auto is wie neu" stimmt in dem Fall vorallem für den Tacho...Ich glaube nicht, das die Rechtslage hier ganz richtig und eindeutig interpretiert wird... bin aber auch kein Jurist.
Ist es nicht eher so, dass ich beim Verkauf - im Kaufvertrag - darauf hinweisen muss, dass der Tacho neu, zurückgestellt, vorgestellt, ausgefallen usw. ist... heisst glaube ich "Wahrheitspflicht".... und das reicht -- glaube ich
Belgisches Wohnzimmer

Offline Mille Miglia

tacho Kilometerstand
« Antwort #16 am: 04. April 2006, 14:30:34 »
Zitat von: "piccolino"
Ist es nicht eher so, dass ich beim Verkauf - im Kaufvertrag - darauf hinweisen muss, dass der Tacho neu, zurückgestellt, vorgestellt, ausgefallen usw. ist... heisst glaube ich "Wahrheitspflicht".... und das reicht -- glaube ich


reichte! bis 2005  :wink:
Nun ist es eben verboten, irgendetwas am Tachostand zu verändern. "Zurückstellen" und "Vorstellen" darf man nicht mehr. Neue und gebrauchte Tachos muss man eben dokumentieren und dem neuen Besitzer mitteilen.

Zitat von: Lexikon
Oha. Erinnert irgendwie ans Einwegzwangspfand und macht genau so viel Sinn

Jepp, genau so sieht es aus. Wieder mal ein völlig überzogenes Gesetz, das wir nur einigen schwarzen Schafen zu verdanken haben.

Wie gesagt, Werkstätten schreiben nur noch den bisherigen Kilometerstand des alten und den entsprechenden Kilometerstand des neuen/gebrauchten Tachos ins Serviceheft.
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Offline piccolino

tacho Kilometerstand
« Antwort #17 am: 04. April 2006, 14:44:53 »
Zitat von: "Mille Miglia"
Zitat von: "piccolino"
Ist es nicht eher so, dass ich beim Verkauf - im Kaufvertrag - darauf hinweisen muss, dass der Tacho neu, zurückgestellt, vorgestellt, ausgefallen usw. ist... heisst glaube ich "Wahrheitspflicht".... und das reicht -- glaube ich


reichte! bis 2005  :wink:
Nun ist es eben verboten, irgendetwas am Tachostand zu verändern. "Zurückstellen" und "Vorstellen" darf man nicht mehr. Neue und gebrauchte Tachos muss man eben dokumentieren und dem neuen Besitzer mitteilen.

Zitat von: Lexikon
Oha. Erinnert irgendwie ans Einwegzwangspfand und macht genau so viel Sinn

Jepp, genau so sieht es aus. Wieder mal ein völlig überzogenes Gesetz, das wir nur einigen schwarzen Schafen zu verdanken haben.

Wie gesagt, Werkstätten schreiben nur noch den bisherigen Kilometerstand des alten und den entsprechenden Kilometerstand des neuen/gebrauchten Tachos ins Serviceheft.


"Werkstätten schreiben nur noch den bisherigen Kilometerstand des alten und den entsprechenden Kilometerstand des neuen/gebrauchten Tachos ins Serviceheft" .. ist doch inhaltlich das selbe wie ich sagte. die Veränderung/Manipulation muss dem Käufer verbindlich mitgeteilt werden.. ober von der Werkstatt oder vom Verkäufer... kommt auf das selbe raus...noch ist ne Schrauberbude kein Notaroffice... auch wenn sie sich manchmal gerne so aufspielen.
Belgisches Wohnzimmer

Offline Mille Miglia

tacho Kilometerstand
« Antwort #18 am: 04. April 2006, 14:57:14 »
Zitat von: "piccolino"
.. ist doch inhaltlich das selbe wie ich sagte...

...noch ist ne Schrauberbude kein Notaroffice...


Du hast zurückstellen und vorstellen erwähnt. Das sollte man heutzutage bleiben lassen.

Du glaubst gar nicht, mit welchen rechtlichen Fragen sich eine Werkstatt heute so alles herumschlagen muss. Da wäre es manchmal echt hilfreich, wenn man so nebenbei Rechtsanwalt gelernt hätte.  :roll:

Bin froh, nicht mehr im täglichen Schraubergeschäft tätig zu sein. Damit habe ich mich als Filialleiter oft genug herumärgern müssen.
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Offline piccolino

tacho Kilometerstand
« Antwort #19 am: 04. April 2006, 15:01:49 »
ich will nicht streiten... hab dazu auch zu wenig ahnung.. werde aber interessehalber mal eine RAin fragen, die ist fit in solchen sache...weil, z.b. was mache ich den, wenn der tacho kaputt geht, ich ihn 20000 km nicht rep. und dann das auto verkaufe... na: ehrlich sagen: der tacho läuft seit 20000 km nicht mehr.. ist doch nix anderes als hätte ich ihn zurückgestellt, oder einen gebrauchten mit 20000 km weniger eingebaut...entscheident ist doch, der käufer weiss, das auto hat 20000 mehr gelaufen, als auf dem tacho steht.. oder?
Belgisches Wohnzimmer