aussage des TÜV nord:
fiat ist verpflichtet 10 jahre teile vorrätig zu haben. der tüv konnte mir aber nicht sagen wie das z.b. bei nem facelift aussieht.
wenn es keine originalteile mehr gibt, dann muß man welche aus dem zubehör nehmen, bzw gebrauchte.
sind auch diese nicht mehr aufzutreiben kann man die teile selber bauen und muß eine einzelabnahme dafür holen.
ansonsten kann man fahren bis zum nächsten TÜV. wenn der das dann bemerkt, gibt es keine plakette mehr.
im falle des airbagsteuergerätes könnte man noch alles ausbauen, sofern es mal eine originale version der b gab, die keinen airbag hatte und das dann in den papieren umtragen lassen.