Autor Thema: TFL als Rückfahrscheinwerfer?  (Gelesen 8081 mal)

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Offline REINERV

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Re: TFL als Rückfahrscheinwerfer?
« Antwort #10 am: 27. Juli 2014, 17:42:25 »
Kommt dann noch, wenn ich die Eibach-Federn einbaue ;)
TÜV ist eh längst überfällig ... die 16"-Borbet mit den 205ern sind auch noch nicht eingetragen ... und und und  8)
Größte Baustelle wird der Wärmetauscher für die Heizung werden - das ist schon mal sicher  :ertrink:

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Reiner

Btw: Jetzt such ich mir erstmal jemanden von der Insel, der mir eine rechte NSL verkauft  :lol:
Der "Blaue Bock" hat nach RR/ZR-Abriss wieder TÜV ohne Mängel bis 2022 ;)
BELLA BLU braucht mal eine Winterpause und ein bisschen mehr Pflege  8)
... und BELLA ROSSA ist immer noch auf der Schlachtbank ...

Sgt. Floyd Pepper

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Re: TFL als Rückfahrscheinwerfer?
« Antwort #11 am: 28. Juli 2014, 08:48:03 »
Schon mal darüber nachgedacht, dass ein doppeltes Nebelschlusslicht, wenn man keine 3. Bremsleuchte hat, die Aufmerksamkeit von den Bremsleuchten ziehen könnte? Ich hab' früher Autos mit doppelten Nebelschlusslichtern (BMW z.B) gehasst deswegen...

Offline REINERV

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Re: TFL als Rückfahrscheinwerfer?
« Antwort #12 am: 28. Juli 2014, 19:35:08 »
Die Dinger werde ich vermutlich eh nie anmachen  :P
Dann müsste ich ja ständig fünfzig fahren .... und das geht mal gar nicht  :lol: :lol: :lol:

Das 3te Bremslicht wahr mal in der NOVITEC-Pommestheke (mag ich ja mal gar nicht!!) verbaut und wird irgendwann vielleicht als integrierte Lösung im Kofferraumdeckel wieder auftauchen ...

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Reiner
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Re: TFL als Rückfahrscheinwerfer?
« Antwort #13 am: 14. September 2014, 21:06:11 »
Sodele ... ein Schritt weiter:
Henk hat mir eine "englische" Variante der NSL verkauft  8)
Dann kann ich jetzt mal fleißig weiter "basteln" und auch noch ein passendes RFL besorgen.
Bei IBÄÄH hab ich folgenden LED-Balken gefunden --> http://www.ebay.de/itm/261485365189?ssPageName=STRK:MEWAX:IT&_trksid=p3984.m1423.l2648
Über 50 Taler sind zwar kein Pappenstiel, aber vielleicht die richtige (und vor allem formschöne) Entscheidung ;)

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Offline Funky

Re: TFL als Rückfahrscheinwerfer?
« Antwort #14 am: 14. September 2014, 21:51:30 »
Huhu,

sei vorsichtig mit der offiziellen Seite der Geschichte.
Scheinbar kein E-Zeichen auf dem LED Balken und in der Beschreibung extra als zusätzlicher Scheinwerfer erwähnt..

Schöne Grüße
Torben

Offline REINERV

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Re: TFL als Rückfahrscheinwerfer?
« Antwort #15 am: 14. September 2014, 22:21:31 »
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Offline Markus

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Re: TFL als Rückfahrscheinwerfer?
« Antwort #16 am: 14. September 2014, 23:57:12 »
Wenn es ums Verrecken mehr Licht nach hinten sein soll, würde ich mal über die Option "Arbeitsscheinwerfer" nachdenken. Da geht ziemlich viel.

Gruß, Markus
Ich bleibe da stecken, wo andere erst gar nicht hinkommen.

Offline REINERV

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Re: TFL als Rückfahrscheinwerfer?
« Antwort #17 am: 14. September 2014, 23:58:52 »
... was dann einer absoluten optischen Katastrophe gleicht?  :shock: :shock:

Nee danke! ;)


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Offline Markus

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Re: TFL als Rückfahrscheinwerfer?
« Antwort #18 am: 15. September 2014, 00:25:21 »
Nix da!

Der Arbeitsscheinwerfer ist quasi der einzige Punkt, wo man den deutschen Verordungsgeber beim Einbau austricksen kann.

Ich zitiere mal § 52 Abs. 7 StVzO:

(7) Mehrspurige Fahrzeuge dürfen mit einer oder mehreren Leuchten zur Beleuchtung von Arbeitsgeräten und Arbeitsstellen (Arbeitsscheinwerfer) ausgerüstet sein. Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht während der Fahrt benutzt werden. An Fahrzeugen, die dem Bau, der Unterhaltung oder der Reinigung von Straßen oder Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen, dürfen Arbeitsscheinwerfer abweichend von Satz 2 auch während der Fahrt eingeschaltet sein, wenn die Fahrt zum Arbeitsvorgang gehört. Arbeitsscheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden.

Kurz: Einbauen darf ich, was gefällt, meinetwegen auch LEDs an der Stoßstange. Sie dürfen nur nicht mit dem Rückwärtsgang verbunden sein, also nicht automatisch mit Einlegen des Rückwärtsganges leuchten, benötigen also einen separaten Schalter. Das ist alles völlig legal.
Ich kann sie also, wie immer sie beschaffen sind, und wo immer sie sitzen, während des Stillstandes einschalten, beispielsweise, um ein Abschleppseil bei guter Sicht anzubringen, um ein liegengebliebenes Polizeifahrzeug abzuschleppen, solange sie nicht blenden. Während der Rückwärtsfahrt darf man sie selbstverständlich nicht benutzen. Man darf aber vor dem Losfahren leuchten, wo der rückwärtige Graben ist. Nicht unbedingt sinnvoll, aber legal.

Gruß, Markus
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Re: TFL als Rückfahrscheinwerfer?
« Antwort #19 am: 15. September 2014, 06:42:39 »
Ich muss ja gar nicht tricksen ... in der Bucht o.ä. kann man ja LED-RFL mit E-Nummer käuflich erwerben  8)
Da sollte der Kittelträger dann wohl keine Einwände haben.
Ich will da aber keinen großen Klotz dran haben - soll eben möglichst schlank sein.
Meine derzeitige RFL ist eigentlich ideal (sowohl in der Größe, als auch in der Wirkung), aber eben so verbaut nicht zugelassen, weil TFL.

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