Autor Thema: Kennzeichenumfrage.....oben oder unten ?  (Gelesen 16039 mal)

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Mueffi

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Kennzeichenumfrage.....oben oder unten ?
« Antwort #70 am: 22. Mai 2007, 14:46:09 »
Wenn wir uns alle an die strengen Regeln halten müssten, würden und sollten, dann gäbe es weder optisches, noch "richtiges" Tuning. Allein schon die DB - Regel beim Auspuff würde uns allen einen Strich durch die Rechnung machen.
Ich mache alles, was ich mit meinem Gewissen und dem Auto vereinbaren kann. Und wenns mal ne Mängelkarte von der Rennleitung gibt, dann ist mir das auch latte, solange ich niemanden mit den Sachen gefährde im Strassenverkehr. Wer sich mit einem deutlich - lesbaren Kennzeichen so genau auseinandersetzt (Rennleitung : "10 Millimeter zu tief gesetzt"...) der hat eh nen Vollschuss  :roll:

Auf dem Foto bin ich ein ganzen Jahr mit dem Kennzeichen in der Windschutzscheibe gefahren -> na und? Ich gehöre eingesperrt... :shock:

Stoffl

  • Gast
Kennzeichenumfrage.....oben oder unten ?
« Antwort #71 am: 22. Mai 2007, 15:54:30 »
also in der StVZO die man hier einsehen kann steht unter den §§ 60 und 60a der Vermerk weggefallen. Nach dem das eine offizielle Seite des Justizministeriums ist sollte das wohl auch so gültig sein, bzw. diese Paragraphen sind eben nicht mehr gültig.

Gruß Stephan

rotesboot

  • Gast
Kennzeichenumfrage.....oben oder unten ?
« Antwort #72 am: 22. Mai 2007, 15:58:29 »
Zitat
also in der StVZO die man hier einsehen kann steht unter den §§ 60 und 60a der Vermerk weggefallen.

Sagte ich doch bereits in dem Beitrag oben:
Der § 60 StVZO ist durch eine gleichlautende ECE-Richtlinie ersetzt und deswegen entfallen.

"Am 1. März 2007 ist die neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft getreten. Konsequenz ist, dass alle zulassungstechnischen Paragrafen und Anlagen (z.B. die §§ 24-28, der Teil IIa und die Anlagen I -VII) aus der StVZO gestrichen und mit entsprechenden Änderungen in die FZV überführt wurden.
Mit der FZV werden nicht lediglich Teile aus der StVZO herausgenommen, sondern sie ist nach der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) von 1998 bereits der zweite Schritt zur völligen Auflösung der StVZO. Es folgen - wann, ist noch offen - eine Fahrzeug-Genehmigungs-Verordnung (FGV) und eine Fahrzeug-Betriebs-Verordnung (FBV). Mit Einführung dieser neuen Verordnungen wird die StVZO endgültig abgeschafft sein. Wir bringen hier den vollständigen Paragrafenteil der FZV (§§ 1-50) mit den Anlagen 4 bis 12."


Diese Zulassungsverordnung sagt, daß das Kennzeichen an der vorgeschriebenen oder vom Hersteller vorgesehenen Stelle anzubringen ist.

Stoffl

  • Gast
Kennzeichenumfrage.....oben oder unten ?
« Antwort #73 am: 22. Mai 2007, 16:11:24 »
uups. Na ja wer lesen kann ist klar im Vorteil ;-). Allerdings hab ich in der Fahrzeug Zulassungsverordnung, welche die ECE Norm umsetzt, in §10 Ziff. 7 folgenden Text gefunden:

(7) Das vordere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad gegen die Fahrtrichtung geneigt sein; der untere Rand darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen und die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Vorderes und hinteres Kennzeichen müssen in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.

den kompletten Text findet man hier unter FZV.
das sollte dann alle Klarheiten beseitigen.

Gruß Stephan

GAMBLER

  • Gast
Kennzeichenumfrage.....oben oder unten ?
« Antwort #74 am: 22. Mai 2007, 16:44:57 »
Hi...
Und hier nochmals zu ULH's Frage:
Eine Kennzeichenhalterung ist nicht nötig!

Take care...

Offline Uli

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« Antwort #75 am: 22. Mai 2007, 19:13:06 »
@Stoffl: Ja, das stand genauso auch schon in der StVZO und hatte mir bisher als Begründung (oder: Alibi?) gedient.
@GAMBLER: Danke, danke danke. (Ich schick Dir ggf. die Rechnung ...)

(Was man alles aus sonem Thema doch rausholen kann - unglaublich :tannenbaum: !)

Und: man glaubt es kaum: Es ist mir gelungen, mit meiner Frage einen Thread von 04.11.2006 zu reaktivieren!  :respekt: Wär hätte das gedacht ...?

Uli
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Mueffi

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« Antwort #76 am: 22. Mai 2007, 19:14:35 »
ICH habe es reaktiviert...

 :P

Offline Uli

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« Antwort #77 am: 22. Mai 2007, 19:33:55 »
Na na na - ich war schon am 24.04.2007 in diesem Thread!!! :tach:
Ok: Du hast 4 Wochen später (!!) noch einmal den entscheidenden Schubs gegeben -  :bia:

(Oh, jetzt betreiben wir auch schon Metakommunikation über Kennzeichenhalter - das Niveau steigt spürbar!) :schlaumeier:
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rotesboot

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« Antwort #78 am: 23. Mai 2007, 06:52:12 »
Zitat
Allerdings hab ich in der Fahrzeug Zulassungsverordnung, welche die ECE Norm umsetzt, in §10 Ziff. 7 folgenden Text gefunden:

(7) Das vordere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad gegen die Fahrtrichtung geneigt sein; der untere Rand darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen und die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Vorderes und hinteres Kennzeichen müssen in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.

den kompletten Text findet man hier unter FZV.
das sollte dann alle Klarheiten beseitigen.

Dieser Text heißt auf Deutsch:
1) der Hersteller muß am Auto einen Platz vorsehen, der diesen Vorgaben entspricht.
2) Der Autobesitzer muß das Schild da anschrauben, wo es der Hersteller vorgesehen hat.
3) Hat der Hersteller keinen Platz vorgesehen (bei den albernen Quads beispielsweise) ist das Kennzeichen gemäß der Vorschrift zu montieren.
4) Punkt (3) gilt nicht für die barchetta, weil die einen vom Hersteller vorgesehenen Platz für das Kennzeichen hat, dieser ist auch zu benutzen.

Ist doch ganz einfach.

Offline Uli

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Kennzeichenumfrage.....oben oder unten ?
« Antwort #79 am: 23. Mai 2007, 07:29:15 »
(Mach ich doch alles so ... :verweis: )
Nu is jut (trotzdem Danke!) - und tschüss!  :? Uli
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