Nachdem der Besitzer eines Amiautos Umbauten vorzunehmen hat, die die Montage eines EU-Kennzeichens an der für das Minischild der Amis vorgesehenen Stelle erlauben, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß man ein dort montierbares, legales EU-Schild einfach woanders als ab Werk vorgesehen dranschrauben darf.
Über die Zulässigkeit diversester Umbauten herrscht bei Werkstätten häufig ganz schöne Unklarheit. Die wenigsten Schrauber lesen (und verstehen) die StVZO oder die entsprechenden ECE-Richtlinien, die ja auch nicht immer verständlich formuliert sind.
Dazu kommt noch der weit verbreitete Irrglaube, daß alles, was eingetragen ist (oder bei Kontrollen nicht moniert wird), damit auch legal sei. Im Endeffekt gilt halt eisern immer und ausschließlich, was in der Betriebserlaubnis bzw. in irgendwelchen Gutachten steht, und nicht was ein blinder TÜV-Mann mit der Plakette abgesegnet hat.