Autor Thema: Kennzeichenumfrage.....oben oder unten ?  (Gelesen 16036 mal)

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Online Uli

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Ganz ohne Kennzeichenhalter vorne?
« Antwort #60 am: 24. April 2007, 19:08:38 »
Fand auch erst unten besser, bin dann wieder hoch mit dem Kennzeichen, weil sonst das schöne Haifischmaul (bei mir mit Unterlippe im Naxos-Stil)  verdeckt wird.
Habe aber den Kennzeichenhalter entfernt und das Kennzeichen mit nur vertikal mittig angesetzten 2 schwarzen Schrauben direkt auf die Nase geschraubt.
Weiß jemand, ob es dagegen StVZO-mäßig Einwände geben könnte - MUSS ein Kennzeichen auf einem Kennzeichenhalter verschraubt sein, wenn es ein wenig von der Karosserie absteht?
Uli
DSM-STEP-5 '98 grigio steel 260.000 km + DSM-STEP-5 '97 giallo ginestra 160.000 km - (Details: Barchetta-Blog.de)

Mueffi

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Kennzeichenumfrage.....oben oder unten ?
« Antwort #61 am: 21. Mai 2007, 18:17:03 »
Hi!

Hat jemand schonmal das Kennzeichen bei einem Turbo tiefer gesetzt? Glaube, dass es eher zu Problemen mit der Temperatur kommen könnte.
Mit der normalen Bar kam ich im Sommer / Stau schonmal auf 100 Grad.

LG Mueffi

barchetta_affairs

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Kennzeichenumfrage.....oben oder unten ?
« Antwort #62 am: 22. Mai 2007, 00:02:26 »
Hat es jemand schon mal seitlich wie beim Alfa 156 montiert?

italobum

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Kennzeichenumfrage.....oben oder unten ?
« Antwort #63 am: 22. Mai 2007, 07:27:52 »
das denk ich mach ich mit meiner neuen front von italiatec

rotesboot

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Kennzeichenumfrage.....oben oder unten ?
« Antwort #64 am: 22. Mai 2007, 09:08:34 »
Zitat
Weiß jemand, ob es dagegen StVZO-mäßig Einwände geben könnte - MUSS ein Kennzeichen auf einem Kennzeichenhalter verschraubt sein, wenn es ein wenig von der Karosserie absteht?

Wie einfach alles inm Leben eines Deutschen ist auch dieses Detail gesetzlich geregelt.
Es gab mal den §60 StVZO, der sich mit der Montage von Kennzeichen beschäftigte, dieser ist mittlerweile durch eine gleichlautende ECE-Richtlinie ersetzt worden.

"Kennzeichengröße und zur Anbringung der Kennzeichen

§ 60 Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen
(1) ... Kennzeichen dürfen nicht spiegeln, und sie dürfen weder verdeckt noch verschmutzt sein; sie dürfen auch nicht mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen sein. ...
(2) (...)Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen. Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. (...)"

 
Für Standard-, Euro- und Saisonkennzeichen gilt folgende Vorschrift der StVZO (Anlage Va, Ziffer 4)
"•   Das Kennzeichen darf nicht größer sein als die etwa vorgeschriebene oder die vom Hersteller vorgesehene Anbringungsstelle dies zulässt.
(...)
•   Ist es der Zulassungsstelle nicht möglich, für ein Fahrzeug ein amtliches Kennzeichen zuzuteilen, das am Fahrzeug an der vorgesehenen Stelle angebracht werden kann, so hat der Halter Veränderungen am Fahrzeug vorzunehmen, die die Anbringung eines vorschriftsmäßigen Kennzeichens ermöglichen, sofern die Veränderungen nicht unverhältnismäßigen Aufwand erfordern; in Zweifelsfällen kann die Zulassungsstelle die Vorlage eines Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr verlangen.
 


Damit dürften zwei Sachen eindeutig klar sein:
1) Ein Kennzeichen ist dort zu montieren, wo der Autohersteller es vorgesehen hat.
2) Es ist die vorgesehene Halterung zu verwenden.
Punkt. Ende der Durchsage der StVZO.

Wie immer gilt: TÜV-Stempel, absolvierte Kontrollen usw. sagen nichts, Umbauten sind und bleiben illegal und können zu Ärger führen.

mahowi

  • Gast
Kennzeichenumfrage.....oben oder unten ?
« Antwort #65 am: 22. Mai 2007, 09:28:39 »
Zitat von: "rotesboot"
Für Standard-, Euro- und Saisonkennzeichen gilt folgende Vorschrift der StVZO (Anlage Va, Ziffer 4)
"•   Das Kennzeichen darf nicht größer sein als die etwa vorgeschriebene oder die vom Hersteller vorgesehene Anbringungsstelle dies zulässt.
(...)


Damit dürften zwei Sachen eindeutig klar sein:
1) Ein Kennzeichen ist dort zu montieren, wo der Autohersteller es vorgesehen hat.
2) Es ist die vorgesehene Halterung zu verwenden.
Punkt. Ende der Durchsage der StVZO.

Wie immer gilt: TÜV-Stempel, absolvierte Kontrollen usw. sagen nichts, Umbauten sind und bleiben illegal und können zu Ärger führen.

Ah, darf ich mir dann ein Nummernschild im italienischen Format zulegen? Ich hab nämlich die italienische Nummernschildhalterung. (Import)  :wink:
Wo finde ich denn die Größenangaben für Nummernschilder?

Edit: Hier steht so ziemlich alles über die Größen. Das normale einzeilige Nummernschild ist also immer 110mm hoch, für die Länge gibt's nur die Maximallänge von 520mm. Da wird's wohl nix aus meinem italienischen Schild.

rotesboot

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Kennzeichenumfrage.....oben oder unten ?
« Antwort #66 am: 22. Mai 2007, 14:03:39 »
Zitat
Wo finde ich denn die Größenangaben für Nummernschilder?

Bei Kennzeichen ist nur die Maximalgröße vorgegeben.
Außerdem regelementiert sind die Schriftart, der Zeichenabstand und die Randabstände. Daraus ergeben sich verschiedene unmögliche Kennzeichen (Saisonkennzeichen nach dem Muster "AAA-BB 1234 +Saison" gibt's nicht, weil's nicht auf die Tafel paßt), aber keine absolute Minimalgröße.
Ein Bekannter fuhr "F-N 1" auf einem legalen Minischild, kein Problem.

mahowi

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Kennzeichenumfrage.....oben oder unten ?
« Antwort #67 am: 22. Mai 2007, 14:20:18 »
Hab ich auch gesehen, aber leider ist die Höhe mit 110mm vorgegeben. Da die vorderen Schilder in Italien aber auch niedriger sind, passen deutsche nicht auf meine Halterung.
Naja, mal sehen, vielleicht besorg ich mir auch diese GFK-Halterung aus dem Lexikon. Gibt's die eigentlich noch?

Online Uli

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Kennzeichenumfrage.....oben oder unten ?
« Antwort #68 am: 22. Mai 2007, 14:34:00 »
@rotesboot: Danke für die Info - war immer noch auf die StVZO geeicht.

Ob die "die vom Hersteller vorgesehene Anbringungsstelle" allerdings nun unbedingt die Kennzeichenhalterung selbst (das schwarze aufgeschraubte Blech) oder eben nur "mittig auf dem Bug" meint, ist dann vielleicht doch im Zweifelsfall Auslegungssache (wenn es überhaupt jemand wahrnimmt, die kleine Änderung fällt ja optisch kaum auf); darauf würde ich es nach diesem Thread wohl doch in einer spontanen Diskussion mit der Rennleitung :roll: ankommen lassen und ggf. "klein beigeben", das Teil liegt ja zuhause bereit.

In meiner ("seriösen", keine "Golf-Tuning-Spezialisten"!) Werkstatt vertrat man übrigens den Standpunkt, eine Tieferlegung des Frontkennzeichens vor den Lufteinlass wäre zulassungsmäßig kein Problem, wenn ich das denn wolle (ich wollte dann nicht mehr, s. oben); das spricht eher für meine (großzügigere) Auslegung der StVZO bzw. ECE.

Uli
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rotesboot

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Kennzeichenumfrage.....oben oder unten ?
« Antwort #69 am: 22. Mai 2007, 14:41:29 »
Nachdem der Besitzer eines Amiautos Umbauten vorzunehmen hat, die die Montage eines EU-Kennzeichens an der für das Minischild der Amis vorgesehenen Stelle erlauben, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß man ein dort montierbares, legales EU-Schild einfach woanders als ab Werk vorgesehen dranschrauben darf.
Über die Zulässigkeit diversester Umbauten herrscht bei Werkstätten häufig ganz schöne Unklarheit. Die wenigsten Schrauber lesen (und verstehen) die StVZO oder die entsprechenden ECE-Richtlinien, die ja auch nicht immer verständlich formuliert sind.
Dazu kommt noch der weit verbreitete Irrglaube, daß alles, was eingetragen ist (oder bei Kontrollen nicht moniert wird), damit auch legal sei. Im Endeffekt gilt halt eisern immer und ausschließlich, was in der Betriebserlaubnis bzw. in irgendwelchen Gutachten steht, und nicht was ein blinder TÜV-Mann mit der Plakette abgesegnet hat.