bei uns in der schweiz gibts für auspüffer und sportlufis bestätigungen. dies wird beim vorführen kontrolliert (lufi sicher nicht). dann steht im ausweis 'anhang mitführen'. für räder und federn gilt das nicht. diese werden speziell abgenommen (einzeltermin oder längerer). und diese daten werden dann im originalausweis niedergeschrieben. für (lufi) und auspüffer muss einfach das blatt des herstellers mitgeführt werden. dies ist eine bestätigung, dass der und der auspuff in der schweiz zugelassen ist. ohne einen stempel der behörde.
gruss c.