Also wenn die immer am 01.01. eines Jahres zählen, wären viele Barchettas gar nicht dabei, da abgemeldet in der Garage zum überwintern.
Nach meinem Rechtsempfinden sind Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen, wenn sie dann zum Überwintern in der Garage stehen, nicht
abgemeldet! Sie sind in dieser Zeit nur nicht für den öffentlichen Straßenverkehr
zugelassen, d.h. sie dürfen auf öffentlichen Straßen nicht bewegt werden. Es ist ja jederzeit eine "Halterfeststellung" anhand des Kennzeichen/ Zevis beim KBA/ Inpol möglich!
Der Versicherungsschutz in dieser Zeit ist ja auch eingeschränkt, das Fahrzeug bleibt zwar versichert, nicht in der Haftpflicht bei Gebrauch aber Kasko/ Diebstahl/ Brand pp.
Ansonsten müssten man das Fahrzeug nach jeder Wintersaison wieder neu anmelden und neu versichern. Das passiert aber alles automatisch!
Grüße aus Flensburg
Jockel