Hey Klaus, du brauchst deinen TÜV-Mann nicht zu fragen. Die Zulassung die deine Scheinwerfer haben (e-Nummer), ist natürlich nur in dem Fall gültig in dem das Teil das so zugelassen ist (also das ganze Teil inklusive Innenleben) unverändert bleibt.
Darum ist auch nicht ganz klar, ob vielleicht nicht sogar die Zulassung der Scheinwerfer erlischt wenn man deren Innenleben in Wagenfarbe lackiert. Darum sollte ja auch eigentlich mal jemand nachsehen, ob die silbernen Scheinwerfer ne andere E-Nummer haben als die schwarzen.