Klaro muß für Vertiefungen, also Blecharbeiten an der Karosserie nix eingetragen werden! Mußte meine dritte Bremsleuchte auch nicht abnehmen lassen! Der Tüv meinte eben nur, daß zumindest die Leuchte ein CE Zeichen hat und das reicht aus! Was GFK-Teile betrifft, braucht man nur ein Materialgutachten und das dürfte vieleicht das kleinere Problem darstellen. Mich interessieren jetzt nur Bilder, wie das in Natura aussehen würde...
Bin mal gespannt....