aber wenn alle Kriterien eingehalten werden steht einer Eintragung auch nichts im Weg.
Einer Eintragung steht nichts im Weg.
Das Problem ist nur, daß eine Eintragung allein nichts wert ist, wenn im Gutachten was anderes steht als in der Eintragung.
Bleibt die Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis.
Der steht inhaltlich auch nichts entgegen, es sind nur die irrsinnigen Kosten, die sie eher uninteressant machen.