Barchetta-Forum
Barchetta-Technik (öffentlich) => Interieur => Thema gestartet von: piranha1313 am 30. Juni 2018, 08:35:35
-
Guten Morgen,
an der Frage seht ihr schon, dass ich nicht gerade der "Profi" bin ... ist es eignetlich möglich den Beifahrerairbag durch ein Handschuhfach zu ersetzen - ohne allzugroßen Aufwand ? :-)
:danke:
-
Moderatoren-Modus: Das Thema passte nicht unter KLEINANZEIGEN! Ich habe es deswegen verschoben. Uli
Zur Sache: Das würde die Betriebserlaubnis erlöschen lassen. Ich glaube nicht, dass das trivial ist, und würde den Gedanken eher aufgeben ...
-
Hallo Piranha 13 13
Ich würde mir das auch nicht antun wollen und den Airbag entfernen.
Wenn Du Stauraum brauchst,dann hol Dir eine Hängetasche für die Tankrückwand.
Gruß Ralf
-
Vielen Dank - ihre hab t wohl recht :(
-
Ich habe das schon gemacht ist ganz einfach.
Nur alle haben recht das die Betriebserlaubnis erlischt.
-
so eine Betriebserlaubnis wird ja total überbewertet !!
Glaubst nicht ? - - frag mal bei VW nach :mrgreen:
-
Wenn du bis Bj 97 hast gab es das auto mit und ohne Handschufach also.
Kannst nur an der ID sehen was verbaut war.
Da schaut so gut wie niemand nach.
Muss jeder wisser.
-
Da schaut keiner nach... bis es geknallt hat... Dann gucken die sowas von ganz genau...
-
Da schaut keiner nach... bis es geknallt hat... Dann gucken die sowas von ganz genau...
So lange rechts niemand sitzt, hätte ich kein Problem damit, aber wehe wenn...
Viele Grüße
Thomas
-
Das mit den Zitaten habe ich wohl noch nicht so richtig verstanden.
Da sollte stehen: Unsere Neue ist Baujahr 2003 und hat ein Handschuhfach. Das gab es wohl weiter bei Importmodellen außerhalb des deutschen Marktes.
-
Das mit den Zitaten habe ich wohl noch nicht so richtig verstanden.
Einfach darauf achten, dass dein eigener Beitrag hinter dem "[/quote]" steht!
-
Richtig ist, dass der selbständige Ausbau des Airbags zu rechtlichen Problemen führt.
Aber man kann schon in vielen Fällen den Airbag ausbauen und dies vom Tüv eintragen lassen. Am einfachsten geht das, wenn der Airbag eine Option war, und es deshalb eine Typenzulassung ohne Airbag besteht.
Mein Tipp:
Wer das vorhat, sollte sich am besten direkt an den Tüv wenden, bevor er sich durch etliche (vielleicht falsche) Forumsmeinungen im Internet durchquält.
Gruß Ralf
-
Sorry, dass ich dieses Thema noch mal hervor hole.
Meine Frage hierzu betrifft das Problem von der anderen Seite.
Ich habe - die ganz alten Mitglieder kennen das Auto vielleicht noch - eine Barchetta Bauj. 4.95. ohne Beifahrerairbag.
Ich habe vor vielen Jahren das Amaturbrett und div. andere Teile farblich verändert.
Vor einigen Jahren habe ich mit eine"Inneneinrichtung" der Bar. in Rot zugelegt.. um irgendwann mal, das Amaturenbrett und die anderen Teile damit zu ersetzten. Nach dem Kauf - ich war wohl mal wieder zu schnell - habe ich festgestellt, dass ich eine "Inneneinrichtung" mit Beifahrerairbag gekauft haben.
Ok, ich könnte den Airbag weglassen und mir ein Handschufach in Rot zulegen, aber ich überlege, ob ich nicht den Airbag einbauen (lassen) soll.
Frage: Hat jemand mit so was schon Erfahrung und was sagt - sofern man ihn fragt - der Technische Überwachungsverein dazu??
Danke schon mal.
-
Hallo zusammen,
falls es in diesem Zusammenhang interessiert:
https://autohub.de/news/bundesrat-kippt-%C2%A7-21-stvzo-monopol-einzelabnahme-und-vollgutachten-duerfen-jetzt-alle
Das §21 Monopol des TÜV ist Geschichte; man darf jetzt zum Gutachter seiner Wahl gehen.
Viele Grüße
Thomas