Ollybolly, danke für den rechtlichen Hinweis von den beiden Autodoktoren, dass die Bauartgenehmigung durch Veränderungen am Scheinwerfer erlischt.
Das habe ich so nicht gewußt, ... aber irgendwie geahnt ... wir sind ja in Deutschland!
Somit ist das Lackieren mit 2K auch nicht rechtens.
zur Frage UV-Schutz, den hat man nach dem polieren auch durch die Politur, was den Lack schützt, schützt auch den Scheinwerfer vor UV-Strahlung.
... und wer sein Auto liebt, der macht es sowieso mindestens einmal im Jahr "schick".
Dazu gehören dann auch die Scheinwerfer, da "rutscht" man einfach mit der Maschine rüber und fertig.
Diesbezüglich habe ich mit dem TÜV noch nie Probleme gehabt, eher das Gegenteil:" Jockel, darf ich dein Auto überhaupt anfassen, ... ich trau´mich nicht!" ... "Selbstverständlich Uwe, du musst ja nach dem rechten schauen ... "
.... oder ganz anders: " Was soll ich hier überhaupt prüfen??"
Gruß Jockel