Also da steht zusammengefasst eigentlich nur, dass du das alles vom Tüv eintragen lassen musst, dass die hinteren Radhäuser gearbeitet werden müssen (bördeln, Radhausverkleidung zuschneiden), und dass du entweder vorne die Kotflügel ziehen musst, oder verbreiterungen einbauen.
Aber auch hier wird nichts so heiß gegessen wie es gekocht wird.. ist wie überall alles eine Sache die "im Ermessen des Prüfers" liegt
Bei mir stehen auch 100 Hinweise, was man alles machen müsste, wenn
keine Freigängigkeit wäre.
Nochmals - habe 7x16 mit 215/40 und muss garnichts nachträglich
machen. Und meine sind im ggs. zu Deinen ET 30!
@Imp: Das mit dem passen ist so ne Sache, den deine ET30 kommt nicht so weit nach aussen wie seine ET25... je kleiner die ET, je weiter kommt die Felge raus. Also kann es durchaus sein, dass er bördeln muss.