Autor Thema: Unterboden abgefahren  (Gelesen 2534 mal)

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Anna Eckhardt

  • Gast
Unterboden abgefahren
« am: 10. September 2006, 21:47:50 »
Leider habe ich heute Abend mein Auto verliehen... :gut:  Meine Freundin ist beim Drehen über einen Bordstein gefahren und hat dabei am Unterboden ein Gummirohr abgefahren, etwa in Höhe des Türgriffs, rechts. Auf der linken Seite befindet sich ebenfalls so ein "Rohr". Weiß jemand, für was das gut ist? Und ob das also erneuert werden muss?


Gleichzeitig wäre es noch ganz hilfreich zu wissen, ob das Mädel nun versichert ist. Ist man automatisch auch für andere Autos, die man fährt versichert oder bleibe ich jetzt auf den kosten sitzen, falls ich es tatsächlich erneuern lassen will....?!
vermutlich werde ich  erst wieder bei meinem "Fiat Händler des Vertrauens"  in 3 wochen einen termin bekommen.. Ich bin also für jede Antwort dankbar, ...

Grüßle Anna

Offline Bernie

Unterboden abgefahren
« Antwort #1 am: 10. September 2006, 22:28:38 »
Hallo Anna,

in diesem Fall war das mit dem Verleihen dann wohl eher  :heul:

Bei dem Schlauch wird es sich vermutlich um den Ablauf aus dem Verdeckkasten handeln, evtl. noch der Überlauf des Tankstutzens.
Ist also nicht weiter schlimm, solange der Schlauch noch ein wenig heraussteht.

Trotzdem mal besser nachschauen, ob's nicht noch irgendwas anderes erwischt hat.



Bernd
Bernd

Offline Lexikon

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Unterboden abgefahren
« Antwort #2 am: 10. September 2006, 22:39:51 »
Hallo,

schließe mich der Diagnose an...

Und vor allem gucken, daß es den Unterbodenschutz nicht abgeschabt hat!

Hat die Kollegin eine Privathaftpflicht? Dann müßte die glaube ich löhnen. Die KFZ-Haftpflicht gilt wohl nur für das Fahrzeug, für das sie abgeschlossen wurde, denke ich.
Gruß
Heiko

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Offline doc-vinylski

Unterboden abgefahren
« Antwort #3 am: 11. September 2006, 03:36:58 »
Ich hatte mal einen ähnlichen Fall, da hat ein Freund von mir mit meinem VW Bulli nem Auto beim Ausparken die Tür an einem anderen Auto zerdeppert (Ironie des Schicksals: Die Tür und das Auto dazu gehörte dem ehemaligen Fahrlehrer von meinem Freund).
Aussage von der Versicherung: Sobald ein KFZ im Spiel ist, Zahlt die KFZ Versicherung und nicht die Privathaftpflicht. Also waren ich und mein Schadensfreiheitsrabatt der Dumme.
Ob die Privathaftpflicht von deiner Freundin zahlt, solltest Du mit der Versicherung von ihr abklären. Tip: Frag den Versicherungsvertreter vor Ort und nicht die Versicherung selber. Die kennen die Tricks und helfen eher um einen Kunden glücklich zu machen. Der Sachbearbeiter am Telefon will nur Geld sparen.

In Spanien gibt es ein Sprichwort: Todo que se monta no se presta. Auf Deutsch: Alles was man besteigt (Motorräder, Leitern, Freundinnen, Autos, Pferde, etc), Verleiht man nicht.   8)
孔子说: 谁晚煞车,当然速度比别人快。 (Konfuzius sagt: Wer später bremst, ist länger schnell.)

Hatte mal ne 2000er barchetta Riviera in Stahl Grau

rotesboot

  • Gast
Unterboden abgefahren
« Antwort #4 am: 11. September 2006, 07:52:17 »
Wenn man mit einem Auto irgendetwas beschädigt, zahlt die Haftpflichtversicherung des Halters dieses Autos.

Wenn man an einem Auto etwas beschädigt, zahlt man selbst. Wenn man in diesem Fall eine private Haftpflichtversicherung hat, übernimmt die den Schaden. Hat man als Besitzer des beschädigten  Fahrzeugs eine Vollkasko, zahlt diese den Schaden, wenn der Täter nicht ermittelbar ist. Schön blöd wäre man in dem genannten Fall: Schadensfreiheitsrabatt weg, Prämie hoch. Das darf schön die Freundin bezahlen, die das Auto geliehen hatte. Dann weiß sie's fürs nächste Mal.

Offline JP

Unterboden abgefahren
« Antwort #5 am: 11. September 2006, 12:22:56 »
Hallo Anna!

ich kann mich da den oben genannten Statements nur anschließen. Denke mal dass du vielleicht auch mal in ne andere Fiatwerkstatt fahren solltest... denn wenn du erst in drei wochen da hin kannst... das ist ganz schön happig!

PS: Neu hier???
Frauen tun für ihr Äußeres Dinge, für die jeder Gebrauchtwagenhändler ins Gefängnis kommt.  (Nick Nolte)

Mit den Menschen ist es wie mit den Autos: Laster sind schwer zu bremsen. (Heinz Erhardt)

Alex

  • Gast
Unterboden abgefahren
« Antwort #6 am: 11. September 2006, 16:52:12 »
Hi Anna,

eine nette Freundin hast du da - eigentlich sollte es selbstverständlich sein, dass man für seine Fehler einsteht. Formaljuristisch geregelt in §823 BGB:

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Versicherungstechnisch ließe sich der Fall nur lösen, indem du deine (hoffentlich vorhandene) Vollkasko in Anspruch nimmst, wobei dir wiederum deine "Freundin" die Beitragserhöhung ausgleichen sollte. Eine private Haftpflichtversicherung wäre hier wenig hilfreich - sie steht nicht für Schäden an Entliehenem ein. Dann hättest du teures Lehrgeld bezahlt...

Gruß

Alex

Benster

  • Gast
Unterboden abgefahren
« Antwort #7 am: 11. September 2006, 17:45:54 »
Ist nur die Frage in wie weit ihr Fahrlässigkeit zu unterstellen bzw. nachzuweisen ist und ich welchem Grade?

Hin wie her: Das ganze ist kein Fall für die Versicherung und lässt sich leider nur privat auskaspern. Scheint aber nichts wirklich schlimmes passiert zu sein, so wie ich das lese.