Ein TFL hat eine bestimmte E-Nummer ... und ein NSW eben eine andere E-Nummer
Manipulationen an Fahrzeugbeleuchtungen sind grundsätzlich illegal!!
Machst Du aus einem NSW ein TFL biste schon mal grundsätzlich quasi ohne Zulassung unterwegs.
Du darfst weder andere, als dafür genehmigte, Leuchtmittel, noch die Leistung der Leuchtmittel verändern.
Auch Lasierungen (auch z.B. in rot für die Rückleuchten) sind generell nicht zugelassen.
Ich hab mich da mal schlau gefragt, weil ich ein TFL als Rückfahrscheinwerfer verwenden wollte: DEKRA-Onkel sagt "Iss nich!! Falsche E-Nummer" (wurde mir hier im Forum auch so zugetragen).
Hope this helps!
Man liest sich!!
Reiner