.... na dann bin ich jetzt ja schlauer. Warum sich die Mühe machen, den neuen Tacho wieder auf die Laufleistung z.b. 80.000 einstellen..Dann doch lieber auf Null lassen und das Auto in 2 -3 Jahren mit einer Laufleistung von - sagen wir - 25.000 km verkaufen.."Ey is nur von Frau jefahren worde, Frau is Ärztin.....Auto is wie neu" stimmt in dem Fall vorallem für den Tacho...Ich glaube nicht, das die Rechtslage hier ganz richtig und eindeutig interpretiert wird... bin aber auch kein Jurist.
Ist es nicht eher so, dass ich beim Verkauf - im Kaufvertrag - darauf hinweisen muss, dass der Tacho neu, zurückgestellt, vorgestellt, ausgefallen usw. ist... heisst glaube ich "Wahrheitspflicht".... und das reicht -- glaube ich