ich habe das Problem grad auch. Mir ist die Optik relativ egal, aber leicht sollen sie sein.
Ich kopier hier mal die Antwort der Dekra rein. Vorab: Versatzschrauben gehen da gar nicht, Lochkreisadapter eventuell.
Gerne antworten wir Ihnen:
Wenn die gewünschte Rad-/Reifenkombination
- nicht in den FZ-Papiere eingetragen ist,
- über keinen entsprechenden Zulässigkeitsnachweis verfügt bzw.
- nicht mit der ABE/Typgenehmigung des Fahrzeuges oder eines Nachtrages dazu
genehmigt ist,
darf sie nicht ohne weiteres verwendet werden.
Ein amtlich anerkannter Sachverständiger einer "Technischen Prüfstelle für den
Kraftfahrzeugverkehr" (TP) kann als Einzelbegutachtung nach § 19 Abs. 2 StVZO i.V.m.
§ 21 StVZO prüfen, ob die Verwendbarkeit dieses Sonderrades bzw. einer andren
bisher nicht genehmigten Rad-/Reifenkombination an Ihrem Fahrzeug möglich ist.
Mit den Aufgaben der "TP" ist DEKRA jedoch nur in den neuen Bundesländern
(Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Thüringen und Sachsen)
und Berlin betraut, in den alten Bundesländern obliegen diese Aufgaben den TÜVs.
Zuerst sollte geprüft werden, ob die Raddaten überhaupt für Ihr Fahrzeug geeignet
sind. Dabei sollen die zulässige Radlast, die Maulweite, der Felgendurchmesser,
die Einpresstiefe, die Lochanzahl, der Lochkreisdurchmesser und die
Mittenzentrierung schon relativ passend für Ihr Fahrzeug sein.
Ggf. sind Lochkreis-Adapter möglich, diese verändern jedoch die effektive Einpresstiefe.
Adapterschrauben zur Änderung des Lochkreises sind i.d. R. nicht akzeptierbar.
Als Nachweis für die Radlast kann dabei ggf. die vorhandene ABE des Rades oder
die Typgenehmigung des Fahrzeuges dienen, bei dem die Rad-/Reifenkombination
serienmäßig verwendet wird.
Dann ist zu prüfen, ob die Breite, der Abrollumfang und die Tragfähigkeit der Reifen
für den Verwendungsfall geeignet sind.
Anschließend werden die Anbauverhältnisse und Freigängigkeiten geprüft.
Abschließend folgt dann noch die Begutachtung des Fahrverhaltens mit
dynamischen Freigängigkeitsprüfungen.
Diese Prüfungen werden nach Aufwand berechnet.
Wir empfehlen, vor der Änderung Rücksprache mit dem amtlich anerkannten
Sachverständigen zu halten, der letztendlich die Abnahme durchführen wird.