Autor Thema: TÜV - 3. Bremsleuchte, Spurverbreiterung: Novitec  (Gelesen 8967 mal)

0 registrierten Nutzern (Mitgliedern) und 1 Gast betrachten dieses Thema.

1975volker

  • Gast
TÜV - 3. Bremsleuchte, Spurverbreiterung: Novitec
« am: 07. Juni 2011, 10:08:33 »
Guten Morgen,

ich habe einen 2001 Naxos. Ich habe den Kofferaumdeckel getauscht und damit habe ich natürlich keine dritte Bremsleuchte mehr.

Meine Frage ist nun:

Gibt es beim TÜV damit Probleme? Ich habe folgende Information darüber im Netz gefunden:

"lle Fahrzeuge mit einer EG-Typgenehmigung müssen eine dritte Bremsleuchte haben und spätestens zum 1.1.1998 musste jedes Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung haben, damit es zum Straßenverkehr zugelassen werden konnte.

Alle Fahrzeuge haben aber schon viel früher eine EG-Typgenehmigung gehabt. Diese EG-Typgenehmigung ist die grundsätzliche Zulassung eines Fahrzeugs zum öffentlichen Straßenverkehr, die Herstellerzulassung oder auch ganz profan "Betriebserlaubnis" genannt.

Die ersten EG-Betriebserlaubnisse wurden schon 1990 erteilt, damit bei einem Weiterführen dieses Modells über das Datum 1.1.98 nicht nochmal ein komplettes Zulassungsverfahren notwendig werden musste."


Und weiter:

"Für bereits existierende Modelle (wenn der Typ bereits vor 1.1.1996 mit nationaler ABE genehmigt wurde und dann eine EG-Typgenehmigung bekam) mit EG-Typgenehmigung ist sie erst ab Ezl 1.10.1998 Pflicht, für EG-Typgenehmigungen, die ab 1.1.1996 für neue Typen erteilt werden, ist sie Pflichtbestandteil. Quellen: Anhang zur StVZO und EG-Rili´s. Es ist in der Tat sehr müßig, das sich zusammenzuklauben. Ich finde es auch nicht auf Anhieb."

Jetzt denke ich mir, unsere B. hat ja schon weit vorher eine ABE erhalten. Wurde ja ab 95 gebaut. Ist das richtig?

Meine zweite Frage ist die dezente Spurverbreiterung:

Meine Reifen sind noch original also 195 er. Jetzt habe ich diese Novitec Spurverbreiterung gekauft. Die Teile sind ja sehr, sehr dezent. Geschätzt 2 cm auf jeder Seite. Vom Rande des Radkastens bin ich da immer noch weit entfernt.

Muss ich diese Teile eintragen lassen?

Vielleicht hat jemand Erfahrung.

Schöner Gruss Volker

Sgt. Floyd Pepper

  • Gast
Re: TÜV - 3. Bremsleuchte, Spurverbreiterung: Novitec
« Antwort #1 am: 07. Juni 2011, 10:18:35 »
Spurverbreiterung muss zwingend eingetragen werden und die 3. Bremsleuchte ist (m.E.) Bestandteil der modifizierten ABE, die nach dem Facelift nötig war. Wenn die 3. Bremsleuchte nun fehlt, kann das Probleme geben, wenn der Prüfer über die Bauzeit des Pickels Bescheid weiß.

Also wahrscheinlich nicht.

Offline das Boot

  • B-Flüsterer
  • *********
  • Beiträge: 5124
  • Alter: 55
  • Ort: Hutthurm bei Passau
  • Barchettaseelsorge Ostbayern
  • Galerie ansehen
    • www.b-dasboot.de
Re: TÜV - 3. Bremsleuchte, Spurverbreiterung: Novitec
« Antwort #2 am: 07. Juni 2011, 10:31:08 »
..stimmt...die dritte Bremsleuchte war bei den neueren Baujahren ja Bestandteil und demnach, sollte die b ja auch noch weiter eine solche haben...In den meißten Fällen, wissen aber das die Prüfer nicht und deshalb würde ich mir da jetzt keinen Kopf machen...Wenn dann, würde ich mir eine andere schönere Lösung für eine dritte Bremsleuchte suchen..Gibt ja einige interessante Lösungen und denke mir, daß da bestimmt fündig wirst...Einfach mal ins Forum, oder Lexikon gucken, da sind ja Beispielbilder vorhanden...
Spurplatten MÜSSEN eingetragen werden! Du brauchst dazu eine passende ABE oder Gutachten, in der die Barchetta aufgeführt wird! Natürlich auch längere passende Radschrauben, da diese mitgeprüft werden! 2cm sind ja nimma dezent, sondern sind ja doch schon viel....kommt eben auf die Einpreßtiefe der Felgen drauf an und wenn sie denn auch nicht überstehen, Du auch hinten vorallem nicht bördeln mußt, ist eine Eintragung auch ganz easy...
Grüßlis
Klaus
Hallö zusammen:-)) Komme aus dem Bayerischen Wald und bin auch ein Barchettafahrer seit es eben dieses geile Auto gibt:-)) na suche natürlich auch nette Kontakte zu Gleichgesinnten und freu mich natürlich auch auf Fragen und Nachrichten:-))

1975volker

  • Gast
Re: TÜV - 3. Bremsleuchte, Spurverbreiterung: Novitec
« Antwort #3 am: 07. Juni 2011, 11:06:47 »
hab noch mal nachgeschaut. Eine Scheibe hat 1,5 cm. Bin mal gespannt ob man das überhaupt wahrnimmt.


Offline das Boot

  • B-Flüsterer
  • *********
  • Beiträge: 5124
  • Alter: 55
  • Ort: Hutthurm bei Passau
  • Barchettaseelsorge Ostbayern
  • Galerie ansehen
    • www.b-dasboot.de
Re: TÜV - 3. Bremsleuchte, Spurverbreiterung: Novitec
« Antwort #4 am: 07. Juni 2011, 11:15:29 »
Wenn Platten verbaut sind, egal wie dick oder dünn, nimmt das der Tüv sicherlich war!
Welche Platten hast Du verbaut? Hab selber hinten 15er Platten verbaut und vorne 10er...
Hast Du denn ein Gutachten für die Platten?
Grüßlis
Klaus
Hallö zusammen:-)) Komme aus dem Bayerischen Wald und bin auch ein Barchettafahrer seit es eben dieses geile Auto gibt:-)) na suche natürlich auch nette Kontakte zu Gleichgesinnten und freu mich natürlich auch auf Fragen und Nachrichten:-))

Sgt. Floyd Pepper

  • Gast
Re: TÜV - 3. Bremsleuchte, Spurverbreiterung: Novitec
« Antwort #5 am: 07. Juni 2011, 11:18:11 »
Da hat Klaus Recht, JEDER Prüfer, der nicht gerade sturzbesoffen ist, wird die Platten sehen - und 20mm breiter fallen üblicherweise auch auf. Dezent wäre 'ne Nummer kleiner... ;)

1975volker

  • Gast
Re: TÜV - 3. Bremsleuchte, Spurverbreiterung: Novitec
« Antwort #6 am: 07. Juni 2011, 12:05:38 »
Ich habe die Novitec 15 mm pro Seite. TÜV Gutachten ist dabei. Was kostet die Eintragung, 30 Euro?


Offline das Boot

  • B-Flüsterer
  • *********
  • Beiträge: 5124
  • Alter: 55
  • Ort: Hutthurm bei Passau
  • Barchettaseelsorge Ostbayern
  • Galerie ansehen
    • www.b-dasboot.de
Re: TÜV - 3. Bremsleuchte, Spurverbreiterung: Novitec
« Antwort #7 am: 07. Juni 2011, 12:17:36 »
Wie teuer das jetzt ist, kann ned sagen :? Teuer ist´s auf jeden Fall nicht und auf alle Fälle mehr als sinnvoll! Mit Sachen zu fahren, die ned eingetragen sind, ist eben so ne Sache :? Versicherungsschutz erlischt und wegen sowas, wär das die ganze Sache ned wert...
Ist ja alles guddi, wenn auch ein Gutachten hast...Die Eintragung selber ist absolut problemlos....Lediglich die Freigängigkeit der Räder muß gewährleistet sein und natürlich muß auch die Lauffläche der Reifen gut abgedeckt sein...
Grüßlis
Klaus
Hallö zusammen:-)) Komme aus dem Bayerischen Wald und bin auch ein Barchettafahrer seit es eben dieses geile Auto gibt:-)) na suche natürlich auch nette Kontakte zu Gleichgesinnten und freu mich natürlich auch auf Fragen und Nachrichten:-))

Offline JP

Re: TÜV - 3. Bremsleuchte, Spurverbreiterung: Novitec
« Antwort #8 am: 07. Juni 2011, 13:23:37 »
Also ich würde auch an der Eintragung nicht sparen.

Bei der Bremsleuchte ist es in meinen Augen eine Grauzone, da auch die von dir geposteten Zitate das ganze nicht 100%ig wiedergeben. DENN: Wenn ab EZ 1.10.1998 eine solche Leuchte Pflicht gewesen wäre, warum gibt es die dann bei der barchetta erst ab Baujahr 2000?

Ich denke auch nicht dass das auffällt und unsicherer wird dadurch das Auto auch nicht. So gesehen würde ich die Spurverbreiterungen eintragen und das mit dem Deckel einfach mal so lassen.
Frauen tun für ihr Äußeres Dinge, für die jeder Gebrauchtwagenhändler ins Gefängnis kommt.  (Nick Nolte)

Mit den Menschen ist es wie mit den Autos: Laster sind schwer zu bremsen. (Heinz Erhardt)

1975volker

  • Gast
Re: TÜV - 3. Bremsleuchte, Spurverbreiterung: Novitec
« Antwort #9 am: 07. Juni 2011, 16:42:14 »
JP, sehe ich genauso.

Also mir wäre es eigentlich lieber gewesen, wenn Fiat auf die dritte Bremsleuchte verzichtet und dafür die Barchetta ein Hauch männlicher gemacht hätte: breiter, tiefer lauter :-).