Ich möchte euch den Spaß ja nicht verderben, aber ich habe das Thema kürzlich beim TÜV angesprochen und ich bekam eine klare Aussage dazu:
"Grundsätzlich ist entscheidend, dass der Blinker in seiner Funktion nicht eingeschränkt ist und die Bau-Einheit in Ihren Einzel-Komponenten nicht verändert wurde,
sowie der Lichtaustritt und die Helligkeit nicht negativ beeinflusst wird."
Also Gehäuse (original), Streu-Linse (original) und Glas (transparentes ABS oder PC) müssen der Bau-Art entsprechen und natürlich orange leuchten.
Man hat mir sogar angeboten, die Teile (mit dem Hinweis der fehlenden Notwendigkeit) abnehmen und eintragen zu lassen.
Das Thema der getönten Rückleuchten ist da schon etwas anders zu sehen, da die Licht-Durchlässigkeit definitiv negativ beeinflusst wird und das weiß die
Obrigkeit natürlich mittlerweile nur zu gut.
Gruß
Frank