Diese Reifenbindungen sind soweit mir bekannt schon lange nicht mehr gültig.
Kannst du also getrost ignorieren.
Grundsätzlich würde ich da zustimmen, aber in dem Fall würde ich behaupten, dass die Vorgabe nicht so einfach ignoriert werden kann, da ja nur eine spezielle Reifengröße betroffen ist.
Hier geht es wohl vor allem um die Belastbarkeit der Reifen, da durch die Felgenbreite die Reifenflanken weit nach außen gezogen werden. Und da denke ich nicht, dass jeder Hersteller sein ok in Form der Freigabe erteilen wird, wenn nicht 100%ig gewährleistet ist, dass die Flanke hält. Unfälle durch gerissenen Flanken sind schließlich keine gute Werbung.