Für die STVZO gilt nur die äußere Beleuchtung, nicht die Instrumentenbeleuchtung oder irgendwelche Fußraumbeleuchtungen. Das sollte nur nicht nach außen stören.
Also die originalen T5 im Instrumententräger können problemlos gegen solche LED-Systeme gewechselt werden. Wer es unbedingt in einer anderen Farbe haben will, das geht also auch.
Anders beim austausch der originaeln Standlichtbirnen. Das ist definitiv nicht legal, auch wenn dadurch kein entgegenkommender Autofahrer weggebeamt wird.