Autor Thema: Rückspiegel austauschen  (Gelesen 9786 mal)

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rotesboot

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Rückspiegel austauschen
« Antwort #20 am: 19. Juni 2007, 10:20:10 »
Hat schonmal jemand in den § 56 StVZO geguckt:
"(1) Kraftfahrzeuge müssen nach Maßgabe der Absätze 2 bis 3 Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht haben, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer nach rückwärts, zur Seite und unmittelbar vor dem Fahrzeug - auch beim Mitführen von Anhängern - alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann.
(...)
4.     bei Kraftfahrzeugen nach Artikel 1 der Richtlinie 2002/24/EGSpiegel, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen müssen.


->Spiegel sind bauartgenehmigungspflichtige Teile, die man nicht so einfach austauschen darf.

nerobarca

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Rückspiegel austauschen
« Antwort #21 am: 19. Juni 2007, 10:36:49 »
Hast Du schon mal einen Sprinter mit Innenspiegel gesehen? Ich bin der Meinung, dass der Innenspiegel keine Pflicht ist wenn zwei Aussenspiegel montiert sind (zumindest so, dass der Fahrzeugführer nach rückwärts, zur Seite und unmittelbar vor dem Fahrzeug - auch beim Mitführen von Anhängern - alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann.)

Die Sicht nach hinten ist gegeben.  Das Verdeck ist ohnehin meist geöffnet.   :D Spaß bei Seite: die Sicht nach vorne ist wichtiger, und die ist durch den originalen Spiegel doch ein wenig eingeschränkt. Mit dem kleinen Innenspiegel und den beiden Aussenspiegeln sehe ich allerdings keinen Verstoß gegen die von Dir zitierte Vorschrift.

Offline Mille Miglia

Rückspiegel austauschen
« Antwort #22 am: 19. Juni 2007, 11:41:01 »
Zitat von: "nerobarca"
Hast Du schon mal einen Sprinter mit Innenspiegel gesehen? Ich bin der Meinung, dass der Innenspiegel keine Pflicht ist wenn zwei Aussenspiegel montiert sind

Der Sprinter dürfte demnach eine besondere Genehmigung haben.
Bei normalen PKW's ist ein linker Außen- und ein Innenspiegel Pflicht. Wenn rechts ebenfalls ein Spiegel montiert ist, dann darf die Sicht durch den Innenspiegel auch eingeschränkt sein (z.B. durch Ladung)

Ich hatte schon Polizei oder Tüv erlebt, die sehr kleinlich waren in Bezug auf Veränderungen an den Serienspiegeln. Es gab mal solche Zusatzspiegel zum aufkleben, um den toten Winkel einzusehen. Die durften NICHT aufs Außenspiegelglas geklebt werden, weil sie "die Spiegelfläche verkleinern"

Also könnte es durchaus beim Tüv Schwierigkeiten geben wegen dem kleineren Innenspiegel. Hebt eben eure Originalspiegel gut auf und bei Bedarf wird eben wieder gewechselt.
Sogar unser Hund ist gechipt!
Bringt aber nix, säuft genausoviel wie vorher und schneller isser auch nicht geworden... :snoopy:

nerobarca

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Rückspiegel austauschen
« Antwort #23 am: 19. Juni 2007, 11:51:05 »
Zitat von: "Mille Miglia"
[Wenn rechts ebenfalls ein Spiegel montiert ist, dann darf die Sicht durch den Innenspiegel auch eingeschränkt sein (z.B. durch Ladung).

Na dann wäre ja alles im Lot. Ob Ladung die Sicht behindert oder ein kleiner Spiegel den Ausschnitt einschränkt ist doch unerheblich.

Zitat von: "Mille Miglia"
Hebt eben eure Originalspiegel gut auf und bei Bedarf wird eben wieder gewechselt.

Das ist ja eh kein Thema  :wink:

Offline Mille Miglia

Rückspiegel austauschen
« Antwort #24 am: 19. Juni 2007, 11:56:24 »
Zitat von: "nerobarca"
Na dann wäre ja alles im Lot. Ob Ladung die Sicht behindert oder ein kleiner Spiegel den Ausschnitt einschränkt ist doch unerheblich.

Sagst du! Wie der freundliche Herr von Tüv oder Polizei das sieht wird sich zeigen. Auslegungssache eben. Wenn ihm deine Nase nicht passt, dann gefällt ihm evtl. auch der Spiegel nicht.

Aber deshalb solltest du doch ruhig schlafen können.  :wink:
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nerobarca

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Rückspiegel austauschen
« Antwort #25 am: 19. Juni 2007, 11:59:29 »
Zitat von: "Mille Miglia"
Aber deshalb solltest du doch ruhig schlafen können.  :wink:

Solange mich nicht wieder ein Insekt im Blutrausch jagt bestimmt...  :evil: :fight:

rotesboot

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Rückspiegel austauschen
« Antwort #26 am: 19. Juni 2007, 13:07:17 »
Zitat
Bei normalen PKW's ist ein linker Außen- und ein Innenspiegel Pflicht. Wenn rechts ebenfalls ein Spiegel montiert ist, dann darf die Sicht durch den Innenspiegel auch eingeschränkt sein (z.B. durch Ladung)

Seit 1994 sind zwei Außenspiegel bei PKWs Pflicht, einer EU-Richtlinie sei Dank.

Zitat
Ich hatte schon Polizei oder Tüv erlebt, die sehr kleinlich waren in Bezug auf Veränderungen an den Serienspiegeln. Es gab mal solche Zusatzspiegel zum aufkleben, um den toten Winkel einzusehen. Die durften NICHT aufs Außenspiegelglas geklebt werden, weil sie "die Spiegelfläche verkleinern"

Diese neckischen Winkelgläschen zum Verkleinern des toten Winkels führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.
Auf irgendeiner Website einer Zulassungsstelle (Bremerhaven war es, glaube ich) sind Beispiele genannt für Umbauten, die die BE erlöschen lassen. Da sind Modifikationen an den Spiegeln ausdrücklich aufgeführt.
[/quote]

Offline Uli

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Rückspiegel austauschen
« Antwort #27 am: 19. Juni 2007, 18:52:00 »
Zitat von: "rotesboot"
Diese neckischen Winkelgläschen zum Verkleinern des toten Winkels führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.
Auf irgendeiner Website einer Zulassungsstelle (Bremerhaven war es, glaube ich) sind Beispiele genannt für Umbauten, die die BE erlöschen lassen. Da sind Modifikationen an den Spiegeln ausdrücklich aufgeführt.

Och nöö - oder??
Ich habe nämlich so einen kleinen runden Spiegelaufsatz links auf dem Außenspiegel, weil man m.E. bei der Barc bei verschlossenem Verdeck sonst einen so großen toten Winkel hat, dass man selbst beim Verdrehen des Kopfes einen Biker, der einen überholen will, garantiert übersieht. (Wie geht Euch das? Vielleicht hängt das auch an der Körpergröße -> Augenhöhe?) Im Zweifelsfall ist mir als altem Motorradfahrer dann aber auch dessen Leben wichtiger als die Auseinandersetzungen um den Spiegelaufsatz.
DSM-STEP-5 '98 grigio steel 260.000 km + DSM-STEP-5 '97 giallo ginestra 160.000 km - (Details: Barchetta-Blog.de)

Offline Mille Miglia

Rückspiegel austauschen
« Antwort #28 am: 20. Juni 2007, 12:50:56 »
Zitat von: "ULH"
...weil man m.E. bei der Barc bei verschlossenem Verdeck sonst einen so großen toten Winkel hat, dass man selbst beim Verdrehen des Kopfes einen Biker, der einen überholen will, garantiert übersieht. (Wie geht Euch das? Vielleicht hängt das auch an der Körpergröße -> Augenhöhe?) Im Zweifelsfall ist mir als altem Motorradfahrer dann aber auch dessen Leben wichtiger als die Auseinandersetzungen um den Spiegelaufsatz.

Den Mopedfahrer kann man evtl übersehen, aber dafür hört man ihn deutlich. Besonders, wenn er schon vorher ein paar Kurven lang so dicht hinter einem klebt, als wolle er zu mir ins boot.



@rotesboot
Dass aktuell in der EU zwei Außenspiegel Pflicht sind, ist mir bekannt. Wusste nur nicht, dass diese Vorschrift schon 1994 kam.
Und was ist jetzt mit dem Innenspiegel?  :P
Sogar unser Hund ist gechipt!
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rotesboot

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Rückspiegel austauschen
« Antwort #29 am: 20. Juni 2007, 14:36:16 »
Zitat
Und was ist jetzt mit dem Innenspiegel?

Die allseits beliebten Weitwinkel-Innenspiegel mit Blagensbeobachtungsaufsatz sind bauartgenehmigungspflichtig.