Hat schonmal jemand in den § 56 StVZO geguckt:
"(1) Kraftfahrzeuge müssen nach Maßgabe der Absätze 2 bis 3 Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht haben, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer nach rückwärts, zur Seite und unmittelbar vor dem Fahrzeug - auch beim Mitführen von Anhängern - alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann.
(...)
4. bei Kraftfahrzeugen nach Artikel 1 der Richtlinie 2002/24/EGSpiegel, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen müssen.
->Spiegel sind bauartgenehmigungspflichtige Teile, die man nicht so einfach austauschen darf.