Autor Thema: Verdeck-Tip Ruhrgebiet  (Gelesen 3172 mal)

0 registrierten Nutzern (Mitgliedern) und 1 Gast betrachten dieses Thema.

snowman

  • Gast
Verdeck-Tip Ruhrgebiet
« Antwort #10 am: 09. Oktober 2006, 16:50:11 »
Zitat von: "Mille Miglia"
Hi picco. Ich kenne das auch, dass sich ne Versicherung querstellt bei einem Kostenvoranschlag. Aber wenn ein Gutachter im Spiel ist, müssen sie zahlen. Kostenvoranschlag vom Gutachter erstellen lassen, danach zu Rainer und dann wieder beim Gutachter vorfahren, um eine Reparaturbestätigung erstellen zu lassen.
Das Einzige, was die Versicherung dann ablehnt zu zahlen ist der im Gutachten berechnete Mehrwertsteuerbetrag.

Stimmt so nicht ganz. Die Versicherung kann immer noch selber ein Gutachten beisteuern, und danach abrechnen. Obwohl, das geht bald vor Gericht, dann gibts im anderen Thread von mir neues dazu.

Und das Einbehalten der Märchensteuer, das geht auch nicht immer einfach so. Je nachdem wie der Satz in den AKB formuliert ist, isser nämlich unwirksam (Gerichtsurteil ! ), und dann darf die Versicherung die Märchensteuer auch noch zahlen. Auch dazu bald mehr in meinem anderen Thread.