Was geht denn jetzt ab?? Alles falsche Moralapostel oder was?
LOL ....will auch komplettlackierung
...die ich selbst gemacht habe, also nur Materialkosten verursachte und mir jede Menge Arbeit und Zeit kostete.
es gibt ja Leute dies drauf anlegen in einen Unfall verwickelt zu werden.
die gibt es zweifellos.
Aber dafür nehmen sie sicher kein eigenes Auto, das sie vor Jahren mit viel Mühe neu gekauft haben und eigentlich vorhaben, dieses nicht mehr herzugeben.
Sagt mal Leute, wie weit kennt ihr euch eigentlich aus in geltenden Bestimmungen und Rechten nach einem Unfallschaden??? Was unterstellt ihr mir denn eigentlich????
Vielleicht soll ich euch erst mal über geltendes Recht aufklären...
Nach einem unverschuldeten Unfall hat der Geschädigte Anspruch auf Ersatz seines Fahrzeugschadens. Er hat grundsätzlich die freie Wahl, ob und wie er den Schaden beheben will. Er kann sich ein Ersatzfahrzeug anschaffen, er kann sein Fahrzeug reparieren lassen oder die von einem Sachverständigen geschätzten Reparaturkosten verlangen.Liegen die von einem Sachverständigen geschätzten Reparaturkosten niedriger als der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert, kann der Geschädigte zwischen Reparatur, Ersatzbeschaffung oder Abrechnung nach Gutachten frei wählen.Im Fall einer Reparatur kann der Geschädigte die Reparaturkosten gestützt auf das Sachverständigengutachten verlangen. Eine Reparaturrechnung muss er nicht vorlegen. Die Mehrwertsteuer erhält er nur, soweit sie durch Rechnung belegt ist. Zur Erstattung von Nutzungsausfall oder der Mietwagenkosten für die Reparaturdauer nach Gutachten kann die Tatsache der Reparatur durch Foto oder Bestätigung eines Sachverständigen nachgewiesen werden.Wählt der Geschädigte Abrechnung nach Gutachten bleibt es ihm überlassen, wozu er die Entschädigung verwendet. Er kann sie zur Reparatur seines unfallbeschädigten Fahrzeugs, zum Kauf eines Ersatzfahrzeugs oder für seinen Urlaub verwenden. Mehrwertsteuer wird nur erstattet, soweit deren Anfall nachgewiesen wird.
In meinem Fall hab ich selbst repariert, die anfallenden Materialkosten zwecks Erstattung der MwSt eingereicht und nach Reparatur die fachgerechte Arbeit bestätigen lassen durch einen versicherungseigenen Gutachter. Dadurch bekam ich auch den Nutzungsausfall ausgezahlt.
Was soll da nun verwerflich sein? Hätte ich den Wagen zur Vertragswerkstatt gebracht, hätte die gegnerische Versicherung definitiv mehr zahlen müssen.