Ja, das ist eine gute Frage. Im letzten ADAC-Heft war ein Artikel über so etwas drin, Titel: "Was tun, wenn es kracht?". So wie das beschrieben haben, hat man bei einem unverschuldeten Unfall wohl Anspruch auf einen Gutachter, den die gegnerische Versicherung auch bezahlen muss. Allerdings nur, wenn kein Bagatellschaden (also über 750Euro) vorliegt.