Ob die Idee, sein Kennzeichen in den Fußraum zu legen, wirklich so gut ist?
Da hat Mille wohl leider Recht!!
§ 22 Absatz 1 Nr.3 STVG (Kennzeichenmißbrauch):
... das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt,
Also Vorsicht, auch wenn sich die Absicht bzw. der Vorsatz vor Gericht schlecht beweisen läßt, auf jeden Fall hat man eine ganze Menge Ärger an der Backe, der m.E. nicht sein muss.
Die 40€ Bußgeld ist des geringste Problem, bei einer "Heizdüse" von der Rennleitung ist das schnell eine Straftat! Und dann geht das seinen sozialistischen Gang ... Einleitung eines Strafverfahrens, Vorladung, Rechtsanwalt, Gerichtverhandung pp.. Ob es an dann auch zu einer Verurteilung kommt steht dann in den Sternen (vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand).
Will man sich das antun?
Ich für meinen Teil zumindest nicht.
Gruß Jockel