Autor Thema: Reifen 215/40 R17  (Gelesen 19124 mal)

0 registrierten Nutzern (Mitgliedern) und 1 Gast betrachten dieses Thema.

rotesboot

  • Gast
Re: Reifen 215/40 R17
« Antwort #60 am: 11. Januar 2008, 10:38:19 »
Zitat
Ein Fahrzeughersteller muss in der EU min. 3% Tachoabweichung vorweisen, in der Regel sind es sogar deutlich mehr.
Wo steht das?
Ein Tacho darf in der EU überhaupt nicht nachgehen und maximal den erlaubten Wert vor.
Nirgendwo steht was von verpflichtenden drei Prozent Voreilung.
Zitat
Es obliegt ihm, ob er eine Prüfung anordnet, oder nicht!
Es geht nicht darum, was der Prüfer anordnet, begreifst Du das nicht?
Es geht darum, daß ein Tacho unter gar keinen irdischen Umständen nachgehen darf und daß der Prüfer das sicherzustellen hat.
Zitat
Was soll ihm denn passieren?
Prüfer, die illegale Umbauten absegnen, schreiben ganz schnell Gebrauchtwagengutachten.
Im Wiederholungsfall kann er die amtliche Bestellung als Sachverständiger verlieren.

Benster

  • Gast
Re: Reifen 215/40 R17
« Antwort #61 am: 11. Januar 2008, 10:58:24 »
Einigen wir uns doch einfach darauf:

Es gibt "Solche" und "Solche" Prüfer. Der eine nimmts halt genauer, der andere vielleicht nicht aufs Komma genau, aber die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind die gleichen. Daher sollte man diese immer im Hinterkopf behalten und eben bei einem größeren Abrollumfang als dem Serienumfang davon ausgehen, dass vielleicht der Prüfer je nach Abweichung, Symphatie usw.  auch die Tachogenauigkeit testen möchte.

Denn es macht wenig Sinn die Aussage des einen DEKRA-Prüfers aus Dresden als Referenz zu nehmen. Der nächste Prüfer könnte einfach sagen: Sorry laut STVZO mit mir nicht.... ;)
« Letzte Änderung: 11. Januar 2008, 11:01:03 von Benster »

Matthias

  • Gast
Re: Reifen 215/40 R17
« Antwort #62 am: 11. Januar 2008, 13:47:11 »
Mein letzter Beitrag zu diesem Thema!

Mein Kumpel hatte doch recht. Als ich ihm gesagt habe, dass ich so aus Lust und Laune in so nem Forum bissel mitmachen will, hat der schon mit den Augen gerollt. Nee, sagte ich, ich habe mir auch schon ein paar Beiträge durchgelesen, dieses scheint ganz in Ordnung zu sein.

Er hatte recht. Mein Kumpel.

Im Artikel VD TÜV Merkblatt 751 steht:  ....bei der Berechnung der Umfangsregelung ( auch Abrollumfang gemeint ) gelten als zugelassene Toleranzwerte max. 1% größer als die jemals größte eingetrage Rad/Reifenkobination und max. 4% kleiner als die jemals kleinste eingetragene Rad/Reifenkombination des Ursprungs KFZ Briefs.

Beispiel: In meinem Brief steht: 185/55R15 alternativ 195/55R15.
Bedeutet: 185/55R15 = 1785 mm Abrollumfang
                 195/55R15 = 1815 mm Abrollumfang

Und jetzt müssen wir rechnen: ....... genau, es gilt also eine Grenze von minimal 1714 mm bis maximal 1833 mm eizuhalten. Nun stellen wir fest, das die aller aller aller erste Frage von T G Bremsenquietscher wie folgt beantwortet werden muss:

205/40R17   Abrollumfang 1820 mm       JA
215/40R17   Abrollumfang 1840 mm       NEIN

So wills das Gesetz. Individuelle Vereinbarungen mit besonders "lockeren" TÜV/DEKRA Prüfern können darüber hinaus gehen.

Ich hoffe denen geholfen zu haben, die sich wirklich informieren wollten, insbesondere T G  Bremsenquietscher und verabschiede mich aus diesem Thema.

Schönes Wochenende

Matthias

Offline T.G.

Re: Reifen 215/40 R17
« Antwort #63 am: 11. Januar 2008, 22:03:16 »
Hallo Leute,

naturlich war es von mir nicht beabsichtigt, das Thema so heftig (teilweise) diskutieren zu lassen.
Aber alles in allem war es doch interessant. Inzwischen habe ich nun selbst beim TÜV nachgefragt.
Auch da hieß es 205/40R17 ja, aber nicht breiter.
Vielen Dank für die Infos

Grüsse
  Thomas

Offline jo

Re: Reifen 215/40 R17
« Antwort #64 am: 12. Januar 2008, 12:37:38 »


Beispiel: In meinem Brief steht: 185/55R15 alternativ 195/55R15.
Bedeutet: 185/55R15 = 1785 mm Abrollumfang
                 195/55R15 = 1815 mm Abrollumfang

Und jetzt müssen wir rechnen: ....... genau, es gilt also eine Grenze von minimal 1714 mm bis maximal 1833 mm eizuhalten. Nun stellen wir fest, das die aller aller aller erste Frage von T G Bremsenquietscher wie folgt beantwortet werden muss:

205/40R17   Abrollumfang 1820 mm       JA
215/40R17   Abrollumfang 1840 mm       NEIN



@matthias:

Glaubst du eigentlich jeder Hersteller hat bei gleicher Reifengröße die gleichen Abrollumfänge?
Bestimmt nicht- denn hier gibts auch schon Unterschiede- und nicht gerade geringe..
Schreibe dass, weil Du jetzt schon die Reifengröße genau in exakten Abrollumfängen angibst.
Dass soll heißen, dass nicht jeder Reifen der gleichen Größe von jedem Hersteller,die von dir angegebenen Abrollumfänge besitzt.

z,B. Fahre ich auf meinen Alfa auf der VA einen 225/35 und hinten einen 235/35 19.
Bei manchen Herstellern ist der Reifenabrollumfang so unterschiedlich, dass die Toleranz überschritten ist- aber bei dem Hersteller meiner Reifen passen die Abrollumfänge sehr gut zusammen und es wurde mir auch eine Unbedenklichkeitbescheinigung ausgestellt, dass ich diese Reifenkombi fahren kann.
Bei anderen Fabrikaten funktioniert diese Mischbereifung allerdings nicht..

Zum Schluß will ich noch sagen, dass bei meiner  Barchetta sowohl der 205/40 ,als auch der 215/40 eingtragen war- allerdings nicht als Mischbereifung. da ja wie schon erwähnt der Abrollumfang zu unterschiedlich war
schönen Gruß Jo

Offline PizzaExpress

  • B-Flüsterer
  • *********
  • Beiträge: 3136
  • Alter: 49
  • Ort: Korschenbroich (NRW)
  • www.amici-di-barchetta.de
  • Galerie ansehen
    • http://www.amici-di-barchetta.de
Re: Reifen 215/40 R17
« Antwort #65 am: 12. Januar 2008, 14:16:39 »
... als auch der 215/40 eingtragen...

Wurde denn bei dir der Tacho geprüft?
Wer Stuss postet oder geposteten Stuss quotet oder sich geposteten oder gequoteten Stuss beschafft, um es in Verkehr zu bringen, wird mit mindestens 300 Seiten Stuss-Freds bestraft.

Offline das Boot

  • B-Flüsterer
  • *********
  • Beiträge: 5124
  • Alter: 55
  • Ort: Hutthurm bei Passau
  • Barchettaseelsorge Ostbayern
  • Galerie ansehen
    • www.b-dasboot.de
Re: Reifen 215/40 R17
« Antwort #66 am: 23. Januar 2008, 21:44:27 »
...mhhhh..versteh eigentlich nicht die ganze Diskusion ob nu die Reifengröße 215/40/17 eingetragen wird oder nicht :? Habe bis jetzt wirklich genug Bötchen mit der Reifengröße fahren sehen und selbst bei mir wurde die Größe auf meinen 8x17Zöllern problemlos eingetragen! Selbige Reifengröße hatte ja schon vor über 5Jahren eintragen lassen und mit meinen neuen Felgen mit selbiger Reifengröße, gab es absolut kein Problem. Selbst die Reifenhersteller haben verschiedenen Toleranzwerte und da liegt die Barchetta mit dieser Größe noch im grünen Bereich. Habe mich selbst mit nem TüV-Menschen bei der Eintragung unterhalten und er hat mir gesagt, daß meine Reifengröße deffinitiv im Rahmen liegt und keine Tachoangleichung benötige!
Macht Euch deswegen nicht wirr!
Grüße an die b-Gemeinde
Klaus
« Letzte Änderung: 23. Januar 2008, 21:51:26 von das Boot »
Hallö zusammen:-)) Komme aus dem Bayerischen Wald und bin auch ein Barchettafahrer seit es eben dieses geile Auto gibt:-)) na suche natürlich auch nette Kontakte zu Gleichgesinnten und freu mich natürlich auch auf Fragen und Nachrichten:-))

Offline PizzaExpress

  • B-Flüsterer
  • *********
  • Beiträge: 3136
  • Alter: 49
  • Ort: Korschenbroich (NRW)
  • www.amici-di-barchetta.de
  • Galerie ansehen
    • http://www.amici-di-barchetta.de
Re: Reifen 215/40 R17
« Antwort #67 am: 23. Januar 2008, 22:06:23 »
Welche Diskussion?  :irre:
Wer Stuss postet oder geposteten Stuss quotet oder sich geposteten oder gequoteten Stuss beschafft, um es in Verkehr zu bringen, wird mit mindestens 300 Seiten Stuss-Freds bestraft.