Hallo
Ich weiss hierzu folgendes aus meiner Zeit mit den Oldie,s.Bei meiner 64er Corvette war das auch mal ein Thema.
TüV sagt ja, Strass.V.Amt,Schalter 1sagt ja,Schalter2 hört mit,sagt nein,Frage beim Dienst.Leiter ergibt,Lage unklar.
Fakt damals war,Kennzeichengrösse u. Ausführung werden i.d.
Strassenverkehrszulassungsverordnung,schreibt man das wirklich so? festgelegt.Hier hat nur der Reg.Präsident des jeweiligen Bundeslandes das letzte Wort.Als da wären noch Anbringung,Höhe,Wölbung,Grösse,mittig,wenn ja geknickt bei spitzen Nasen,und die Reflektion des Schildes.Und zu guter Letzt gibts noch die Ausn.Genehmigung des Re.Präsidenten.Kostenpflichtig.Ich habs dann gelassen und ein normales Schild genommen.Meine Erfahrung ist,auch heute ist hier und da immer mal was anderes möglich.Also einfach beim Str.Verk.Amt erkundigen.Achtung,nicht beim TüV,der ist keine Behörde(der TÜV BEAMTE)
MFG Stephan