Autor Thema: Felgen / Räder eintragen (Typisieren) in Österreich - ein Erfahrungsbericht  (Gelesen 11386 mal)

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Offline margel83

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Hello!

Ich packe das mal in einen neuen Thread als Ergänzung zu
https://barchetta-forum.de/smf/index.php?topic=21340.msg230414#msg230414
und
https://barchetta-forum.de/smf/index.php?topic=21386.0
Ich hoffe das ist OK, aber ich denke die Info ist separat besser aufgehoben.

Ich habe mir die Brock B24 SGVP in 7,00x16 ET35 gekauft und beim Reifenhändler montieren lassen. Reifendimension 205/45 R16. An der Hinterachse waren längere Radschrauben wegen der serienmäßigen Distanzscheiben notwendig. Ohne Distanzscheiben wäre die Montage, wegen zu geringem Abstand zum Achsschenkel, nicht möglich gewesen.
Für die Felgen gibt es kein Gutachten für die Barchetta, nur ein Festigkeitsgutachten. Schon im Vorfeld habe ich mehrere Ziviltechniker und den TÜV angeschrieben. Von keinem einzigen Ziviltechniker habe ich ein Angebot oder eine Rückmeldung bekommen - die wollen sich scheinbar alle nicht damit beschäftigen. Also direkt zum TÜV. Beim TÜV wurde die B ca. 1 Stunde lang beäugt und vor allem über die Serienmäßigen Distanzscheiben - die keinerlei Nummer oder Markierung haben - diskutiert. Im Endeffekt hat der Prüfer "Distanzscheiben 5mm Fiat" ins Gutachten geschrieben. Das könnte aber, je nach Prüfer, jedes Mal anders ausgehen. Bei mir hat geholfen, dass ich eine ABE von anderen Felgen dabei hatte, in denen die "Serienmäßigen Distanzscheiben" explizit als Auflage angeführt waren. Quasi als "Beweis", dass die Scheiben tatsächlich ab Werk montiert sind.
Das TÜV Gutachten kostet 300 EUR und wurde in meinem Fall nach ca. 1,5 Wochen per Post zugestellt.

Mit dem Gutachten braucht es dann noch einen Termin bei einer Prüfstelle der Landesregierung (die ist in Österreich in jedem Bundesland verschieden). Dort werden dieselben Prüfungen des TÜVs noch einmal durchgeführt, dauert wieder ca. eine Stunde (warum, wozu - keine Ahnung, ohne Gutachten geht´s aber jedenfalls auch nicht). Dort gibt es dann als Ergebnis nur eine Rechnung über rd. 45 EUR.

Nachdem die Landesregierung die Änderungen in den Computer getippt hat (dauert nur ein paar Minuten) kann man die nächstbeste Zulassungsstelle aufsuchen (Typenschein und Zulassungsschein mitnehmen) und bekommt dort einen neuen Zulassungsschein ausgedruckt, der dann natürlich die neue Rad/Reifenkombination beinhaltet.

Ein paar (tlw. unbeantwortete) Gedanken sind dann noch übrig geblieben:
  • Den Weg zum TÜV und zur Landesregierung bewältigt man mit einem nicht genehmigten Umbau, eigentlich müsste man das Auto am Hänger hinführen - macht in der Realität aber keiner. Bei mir sind das in Summe mit Hin- und Rückweg zu beiden Terminen immerhin rd. 300km.
  • In meinen Zulassungspapieren stehen jetzt definitiv die Brock B24 Felgen eingetragen. Offenbar gilt die Zulassung also tatsächlich nur für DIESE Felgen und nicht für alle anderen derselben Dimension auch.
  • Im Zulassungsschein steht auch, dass die Auflagen des TÜV Gutachtens XXX einzuhalten sind - das Gutachten wird aber von der Landesregierung einbehalten. Die Einzige Auflage ist übrigens, dass ich keine Schneeketten verwenden darf...

Unter dem Strich, abgesehen vom Felgen und Reifen kaufen, also ein Zusatzaufwand von rd. 350 EUR und in meinem Fall fast ein ganzer Tag Zeitaufwand.

Achtung - Bei gleichzeitigem (oder schon eingetragenen) "Tuning-Fahrwerk" muss ein Gesamtgutachten erstellt werden, Kosten jedenfalls vierstellig und sehr Zeitaufwändig.

An dieser Stelle noch einmal Dankeschön an den netten Prüfer der Landesregierung, der selber B-Sitzer ist und gleich mal nebenbei die typischen Schwachstellen begutachtet hat. Vielleicht liest er hier ja mit.  8)

Offline _chris_

Vielen Dank für Deine Erfahrungen als Österreicher.

Zitat von: margel83
Achtung - Bei gleichzeitigem (oder schon eingetragenen) "Tuning-Fahrwerk" muss ein Gesamtgutachten erstellt werden, Kosten jedenfalls vierstellig und sehr Zeitaufwändig.
Diese und ähnliche Geschichten haben bei mir dazu geführt, noch nie eine Eintragung irgendeiner Veränderung gemacht zu haben und es war auch in den letzten 19 Jahren kein Problem. Meine b hat ein ST-X Fahrwerk (mit Gutachten für die b) und Team Dynamics Pro Race 1.2 Felgen in 7x16 (ohne Gutachten, bzw. nur eines für den Fiat 500). Die mangelnde ET der Felgen habe ich mit Distanzen korrigiert, so dass technisch alles ok ist. Nach informellem Vorabgespräch wurde mir zwischen den Zeilen Kund getan wohl keine Eintragung dafür zu bekommen. Und selbst wenn, > EUR 1.000,- dafür zu bezahlen, viel Zeit zu investieren und womöglich den persönlichen Befindlichkeiten eines Gutachters ausgesetzt zu sein, nein Danke.

LG Christian

Offline luschipuschi

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Nach Christian, dann viel Spaß. So lange das dann gut geht, kräht kein Hahn danach!

Aber ... wehe, du hast einen Unfall, dann kommen die ganz schlauen Ingenieure (von der Versicherung) ...  :shock:  ... und dann wird gesucht.
Fehlende Zulassung, fehlender Versicherungsschutz oder ggf. Inregressnahme durch die Versicherung.
Bei einem Personenschaden wirst du dann deines Lebens nicht mehr froh oder hast dann tierischen Ärger und Schreibkram an der Backe! Du weißt ja, jede Versicherung zahlt gerne. :mrgreen: :mrgreen:

Entweder macht man etwas am Fahrzeug ordentlich, lässt es eintragen oder lässt es ganz bleiben! :lach: :lach:

Bei meiner B. ist alles vom TÜV abgenommen und eingetragen. Der Fahrzeugschein ist über zwei Seiten. :mrgreen:

Grüße aus Flensburg
Jockel
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Offline margel83

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Fehlende Zulassung, fehlender Versicherungsschutz oder ggf. Inregressnahme durch die Versicherung.

Deshalb hab ich mir das angetan. Bei Änderungen die theoretisch das Fahrverhalten beeinflussen können, sind die Versicherungen heikel. Bei anderen Teilen wie Auspuff oder Luftfilter ist es nicht so dramatisch, es wird keiner behaupten wollen, dass ein Unfall mit dem Serienluftfilter nicht passiert wäre.

Offline Guido R.

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Zitat
In meinen Zulassungspapieren stehen jetzt definitiv die Brock B24 Felgen eingetragen. Offenbar gilt die Zulassung also tatsächlich nur für DIESE Felgen und nicht für alle anderen derselben Dimension auch.

Das ist in D aber genauso, nur explitzit die Felgen die eingetragen sind.

Anders ist es inzwischen mit den Reifen, da gab es mal die "unmögliche" Regel, nur die Reifen gleichen Herstellers und Typs
wie bei der Eintragung durften verwendet werden.
(ist zum Glück Geschichte)
Schönen Gruß vom Hanauerland, Guido (b-sitzer seit ´96)

Offline _chris_

@ Jockel,

du hast natürlich vollkommen recht. Daher suche ich mit einem Auge nach den original 16" Felgen einer b. Dann könnte ich eintragen fahren und hätte zumindest mal das Fahrwerk und Reifendimension eingetragen. Aber da bislang selbst bei Verkehrskontrollen keine Probleme auftauchten, priorisiere ich das nicht.

Natürlich ist mir klar, dass im Falle des Falles nach dem Haar in der Suppe gesucht wird. Dennoch gilt immer noch, dass ein Zusammenhang zwischen der Veränderung am KFZ und dem Unfall hergestellt werden können muss. Fahre ich z.B. dem Vordermann im stop & go hinten drauf, werden weder das Fahrwerk, noch die Felgen noch der Ragazzon ursächlich sein.

Darüber hinaus habt ihr es den D-Land wesentlich einfacher Änderungen am Fzg eingetragen zu bekommen. Dafür sind in Ö die Cops relaxter und machen keine Pauschaljagt auf Sportwägen oder Autos mit kernigem Klang.

LG Christian

Offline margel83

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Dennoch gilt immer noch, dass ein Zusammenhang zwischen der Veränderung am KFZ und dem Unfall hergestellt werden können muss.

Das ist leider schlichtweg falsch. Du hast einen Vertrag mit der Versicherung. In den Bestimmungen ist niedergeschrieben, dass dein KFZ den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen muss. Tut es das nicht, erlischt erstmal grundsätzlich der Vertrag. Einen Zusammenhang zwischen nicht typisiertem KFZ und dem Unfall muss die Versicherung  nicht nachweisen. Trotzdem führt nicht jeder Unfall mit nicht typisiertem Änderungen zu Regress Forderungen. Zuerst muß die Schadenshöhe so hoch sein, dass sich der Rechtsweg für den Versicherer auszahlen könnte. Dann muss ein Richter die grobe Fahrlässigkeit feststellen, was bei Fahrwerksteilen fast immer der Fall sein wird. Und dann tritt die Leistungsfreiheit der Versicherung ein und der Regress nimmt seinen Lauf.

Offline _chris_

Guten Morgen Margel,

danke für die Klarstellung. Da war ich wohl auf dem Holzweg und einer Falschinformation erlegen.

Aber mal ganz wertfrei @ all:
Das Fahrwerk, die Distanzen, die Reifendimension und der Ragazzon sind an meiner b eintragungsfähig. Die Team Dynamics Pro Race 1.2 in 7x16 sind es in ihren Hauptabmessungen auch, nur ist das Gutachten halt für den Fiat und Abarth 500. Jedoch hat der Abarth 500 ähnliche Achslasten und ähnliches Gesamtgewicht wie die b. Die gleichem Felgen (7x15 und 7x17) in anderen Dimensionen hingegen sind auch für die b zulassungsfähig. Wenn ich also derart zur Eintragung fahre und nur Fahrwerk, Distanzen und den Ragazzon eintragen lassen möchte, was würde passieren? Stilllegung an Ort und Stelle bis eintragungsfähige Felgen montiert sind? So wurde es mir mal erklärt. Jedoch ist ja ev. auch diese Information nicht korrekt.

LG Christian

Offline margel83

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Da hast du recht, das stimmt so nicht ganz.  :D Einfach weil der Prozess ein anderer ist... Du musst ja vor dem "Eintragen" (damit ist der Finale Schritt bei der Landesregierung gemeint) ein Gutachten erstellen lassen (Ziviltechniker oder TÜV). Beide sind schlichtweg in AT nicht dazu berechtigt dein KFZ Stillzulegen (Kennzeichenabnahme).
Bei "Gefahr im Verzug" könnte der Prüfer einfach die Polizei dazuholen, die nimmt dir dann die Kennzeichen ab.

Wenn du ein Fahrwerk eintragen lassen möchtest, müssen zumindest zum Prüfzeitpunkt Räder montiert sein die entweder bereits Typisiert sind (Serie) oder im gleichen Zug Typisiert werden. Im Gesetzlichen Sinn gehören die Räder zum Fahrwerk dazu. Eine Typisierung von Fahrwerk ohne Räder ist gar nicht möglich. Vermutlich wird dich der Prüfer, nach der Sichtung der Unterlagen zum Prüfungsbeginn, einfach wieder nach Hause schicken - das Auto sieht sich der dann gar nicht an. Wenn du Pech hast und der Prüfer "Gefahr im Verzug" vermutet, siehe oben.
Für die Prüfung von ganzen Fahrwerken brauchst du vorab übrigens auch ein Vermessungsprotokoll einer Fachwerkstätte. Das sollte natürlich nicht unbedingt ein paar Jahre alt sein.  :mrgreen:

Meine Felgen haben auch kein Gutachten für die B. Was du brauchst ist das "Festigkeitsgutachten" aus dem die maximalen Gewichtsgrenzen für die Felgen hervorgehen. Das gibt es für jede Felge und ich glaube nicht, dass es Felgen gibt für die die B zu schwer wäre.  :lol:
Der Ragazzon hat übrigens ein E-Kennzeichen und ist in Österreich nicht Eintragungspflichtig. Aber du musst halt das Gutachten immer dabei haben.

Offline luschipuschi

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Christian, das ist doch schön: Einsicht ist der beste Weg der Besserung.

Aber ... es bleibt die Frage, warum lässt du es nicht eintragen?
Mit den Felgen dürfte es eigentlich auch kein Problem sein, zumindest war es bei mir so Deutschland.
Für meine BBS 7,5x17 mit 205er gab es auch kein deutsches Gutachten für die B, soweit ich das erinnere nur ein A-Gutachten, hier war die B. auch nicht aufgeführt.
Aber das war alles kein Thema, letztendlich ging es um die Festigkeit der Felge! Und dann das übliche: alles richtig montiert, Verschränkung, richtige Bolzen, Probefahrt, ... passt, wackelt und hat Luft. Somit stand der Abnahme trotz zusätzlich erfolgter Tieferlegung nichts mehr im Weg.
Man muss nur mit den Leuten reden: was geht, was geht nicht.

Etwas komplizierter wurde es, als ich die 5mm Serienspurplatten von hinten nach vorn verbauen wollte. Sie mussten einer 10mm Spurplatte mit d-Gutachten weichen. Die Serienspurplatten haben ja keine Bezeichnung oder Prüfnummern eingeprägt!
Der DEKRA-Prüfer hatte im Vorgespräch schon abwunken: "Das kriegste niemals eingetragen, das nimmt dir keiner ab!"
Damit habe ich mich lange zufrieden gegeben, aber irgendwann bin ich dann zum "richtigen" TÜV gefahren und habe das Ganze mit einem Prüfingenieur für Einzelabnahmen durchgesprochen. Dieser hat sich richtig Zeit für mich genommen und war sehr hilfsbereit.
Ihm langte es, wenn ich einen EPA-Auszug von Fiat beibringe, dass es sich um ein original-Ersatzteil von Fiat handelt und somit auch auf Festigkeit geprüft wurde. Ja und dann ging das seinen sozialistischen Gang: Verschränkung, richtige Bolzenlänge und Probefahrt. Alles war gut, Abnahme!
Allerdings war diese Einzelabnahme etwas teuer, aber damit konnte ich gut leben. Zumal ich den "Besserwissern" hier im Forum beweisen wollte, dass es geht. Viele vertraten die Meinung: "es ist doch ein Originalteil, also was soll´s und merkt doch eh keiner!"

Ja, ... aber wenn und bei einem Unfall! :shock:  Dann ist Holland in Not. :mrgreen:

Also Christian, geh´noch mal in dich und wäge die Folgen ab. :lol:

Grüße aus Flensburg
Jockel

edith: da war wohl jemand schneller
Jockel
(Geschichtenerzähler)