Ihr überschätzt diese "Sportluftfilter" am Serienmotor etwas.
Der Motor bekommt auch mit einem Rennsportfilter (Pilz) NICHT mehr Luft.
Das ist zwar der theoretische Hintergrund von einem Pilz, allerdings tritt das in der Realität nicht ein: Der serienmäßige Luftfilter ist nie "zu klein" und reduziert die Luftmenge, somit wird ein "dünnerer" Sportluftfilter auch nicht mehr Luft durchlassen. Gerade der Serien-Luftfilter der barchetta ist sehr großzügig dimensioniert.
Das gute Argument bei den K&N Filtern ist jedoch die Langlebigkeit sowie die Pflegefreundlichkeit.
Auch ist es falsch, dass ein Pilz wegen der Erhöhung des Fahrgeräusches eingetragen werden muss.
Wenn sich das Fahrgeräusch erhöhen würde, dann wäre so ein Ding unzulässig und auch nicht eintragbar.
Nach StVZO §19.2 erlischt die Betriebserlaubnis, wenn sich das Fahrgeräusch erhöht.
Eine Eintragung kann dieses Gesetz nicht außer Kraft setzen
Eine Eintragung macht das Fahrzeug auch nicht wieder leiser
Somit ist die Betriebserlaubnis erloschen und bleibt es auch MIT einer Eintragung.
Eine Eintragung ist ausschließlich deshalb nur möglich,
- WEIL sich das Fahrgeräusch gemessen bei konstanter Geschwindigkeit nicht ändert.
Einzig das Geräusch beim Beschleunigen erhöht sich und hier liegt auch der Grund des steigenden Spritverbrauches, man will es hören und tritt öfter und tiefer aufs Gas und dadurch steigt der Spritverbrauch
- WEIL keine Leistungssteigerung erfolgt,
Würde eine Leistungssteigerung erfolgen, dann wäre eine Abgasprüfung nach ECE notwendig. Kann man in jedem Gutachten von den Dingern nachlesen: keine Abgasprüfung erfolgt, somit auch keine Leistungssteigerung vorhanden
- WEIL keine Veränderung der Abgaswerte erfolgt
Würde sich das Gemisch verändern, würden sich ja auch die Abgaswerte verändern
Eine Eintragung ist deshalb (und dies bei allen Teilen mit Eintragungspflicht) notwendig, weil dabei eine Einbaukontrolle durchgeführt wird. Hat man das Ding korrekt eingebaut, dann ist alles in Ordnung, WEIL sich nämlich nichts dadurch verändert.
"Nichts" im Sinne des Gesetzgebers, also nichts Nachteiliges wie die Erhöhung der Lautstärke und eine Erhöhung der Abgaswerte.